Das Urteil gegen einen 17-Jährigen aus Altentreptow (Mecklenburgische Seenplatte), der eine Läuferin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und beraubt hat, ist rechtskräftig. Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Mittwoch sagte, hat in der vorgeschriebenen Wochenfrist keine der beteiligten Seiten Berufung eingelegt. Damit trete die am 10. Mai verhängte Jugendfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die danach für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde, für den Jugendlichen in Kraft. Sein Haftbefehl wurde aufgehoben.