Für die Entleerung kleiner und großer Mülltonnen können in Kreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns künftig wieder unterschiedliche Gebühren erhoben werden. Der Landtag in Schwerin passte dafür auf seiner Sitzung am Dienstag das Kommunalabgabengesetz an. Wegen fehlender rechtlicher Grundlage hatte das Oberverwaltungsgericht des Landes im Oktober 2021 die Satzung eines Landkreises mit degressiver Gebührenstaffelung beanstandet. Darauf reagierte der Gesetzgeber nun.