Für externe Bewerberinnen und Bewerber um Beamtenberufe hat die Landesregierung die Altersgrenze von 45 auf 50 Jahre angehoben. Für die Verbeamtung von bereits im Landesdienst Beschäftigten bedürfe es eines besonderen dienstlichen Interesses für die Verbeamtung, sagte eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums am Mittwoch. Dies liege beispielsweise vor bei deutlich überdurchschnittlicher Leistungsfähigkeit oder Spezialwissen. Zuvor hatte das "Flensburger Tageblatt" berichtet.