Die Landesregierung geht demnach davon aus, dass sie gegen den früheren Landrat des Landkreises Ahrweiler nach Abschluss der Untersuchungen eine Disziplinarklage erheben wird. Deren Ziel werde die Aberkennung sämtlicher Ruhestandsbezüge sein. Vorläufig sei zunächst beabsichtigt, dessen monatliche Bezüge um ein Drittel zu kürzen. Aktuell liefen die Anhörungen in der Sache.
"Der Ermittlungsbericht liegt nun vor und kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass gravierend gegen beamtenrechtliche Pflichten verstoßen wurde", teilte das Innenministerium mit. Pföhlers "Unterlassungen und Verhaltensweisen" als Mitglied des Krisenstabs während der Naturkatastrophe im Juli 2021 verstießen unter anderem gegen die im Beamtenstatusgesetz festgeschriebene sogenannte Einsatzpflicht sowie die sogenannte innerdienstliche Wohlverhaltenspflicht.
Starke Regenfälle hatten Mitte Juli 2021 katastrophale Überschwemmungen an mehreren Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. Mehr als 180 Menschen starben insgesamt, hunderte wurden verletzt. An der Arbeit des Krisenstabs des Landkreises Ahrweiler gab es massive Kritik. Strafrechtliche Ermittlungen gegen Pföhler stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 ein.
Demnach waren die Ausmaße der Flut für den damaligen Landrat und den gesamten Krisenstab nicht vorhersehbar, außerdem wären auch bei einem pflichtgemäßem Handeln die Schäden und Todesfälle womöglich trotzdem eingetreten. In dem Fall fehlte laut Staatsanwaltschaft deshalb die Grundlage für eine Anklage.
Parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen leitete die Landesregierung in Mainz aber ein beamtenrechtliches Disziplinarverfahren ein. Darin gelten andere Bewertungsmaßstäbe. Das Disziplinarverfahren ruhte routinemäßig während der strafrechtlichen Ermittlungen, wurde anschließend aber wieder aufgenommen. Pföhler war nach der Flut in den Ruhestand versetzt worden.