Michael Ebling

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Justitia

Urteil: Rheinland-pfälzische Minister dürfen auch Mitglied im Stadtrat sein

Rheinland-pfälzische Minister dürfen einem Urteil zufolge gleichzeitig Mitglied in einem Stadtrat sein. Beide Ämter sind miteinander vereinbar, wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am Freitag mitteilte. Es liege kein Wahlfehler bei der Mainzer Stadtratswahl vor. Die Unvereinbarkeitsregelung des Kommunahlwahlgesetzes betreffe Landesminister nicht (Az.: 10 A 11579/25.OVG).
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Urteil: Minister dürfen in Rheinland-Pfalz in Stadträte gewählt werden

In Rheinland-Pfalz dürfen Landesminister einem nun veröffentlichen Gerichtsurteil zufolge in einen Stadtrat gewählt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz nach Angaben vom Mittwoch in einem Streitfall aus der Landeshauptstadt, wo Innenminister Michael Ebling (SPD) bei der Kommunalwahl 2024 einen Sitz im Stadtparlament gewann. Das Gericht wies die Wahlanfechtungsklage eines Mitglieds des Mainzer Stadtrats ab. Die Entscheidung fiel schon im Oktober. (Az. 3 K 2/25.MZ)
Landtag in Mainz

AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht pauschal von Staatsdienst ausgeschlossen

Nach einer vor rund einer Woche verschärften Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue ist der Weg in den öffentlichen Dienst für AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht grundsätzlich verwehrt. Jeder Fall werde einzeln geprüft, teilte das Landesinnenministerium am Mittwoch in einer Klarstellung mit. Können Zweifel an der Verfassungstreue ausgeräumt werden, können Betroffene trotzden eingestellt werden. Einen Automatismus gebe es nicht, sagte Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) im Deutschlandfunk. Es sei ein "rechtsstaatlich hergebrachter Grundsatz", jede Bewerbung einzeln zu prüfen.