Kosten in Höhe von 2331 Euro für die Verwahrung eines durch Polizeibeamte sichergestellten Kfz-Kennzeichens sind unverhältnismäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem am Dienstag bekannt gemachten Urteil entschieden. Ein Mann hatte gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt, nachdem er dazu aufgefordert worden war, den entsprechenden Betrag für die Verwahrung seines sichergestellten Kennzeichens zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (8 K 10881/16.TR)