Video Haftstrafen im "Cyberbunker-Verfahren"

Video: Haftstrafen im "Cyberbunker-Verfahren"
Im sogenannten „Cyberbunker-Verfahren" hat das Landgericht Trier am Montag die Angeklagten zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die insgesamt acht Angeklagten hatten von 2013 bis 2019 in Traben-Trarbach in Rheinland-Pfalz in einem ehemaligen Nato-Bunker ein kriminelles Rechenzentrum betrieben. Das Gericht befand sie nun der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung für schuldig, berichteten lokale Medien. Demnach muss der Anführer der Gruppe für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. In dem als „Cyberbunker" bekannt gewordenen Rechenzentrum seien laut Anklage Internetseiten verwaltet worden, die nahezu ausschließlich kriminellen Zwecken gedient hätten. Auf virtuellen Darknet-Marktplätzen sollen so in großem Umfang illegale Waren verschoben worden sein. Darunter Drogen, Ausweisdokumente und Falschgeld. Ermittler hatten das Rechenzentrum im September 2019 ausgehoben.
Das Landgericht Trier hat acht Angeklagte für schuldig befunden, ein illegales Rechenzentrum in einem ehemaligen NATO-Bunker betrieben zu haben.

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