Die Verteidigung des Trierer Amokfahrers hat auch gegen das zweite Urteil Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Trier am Freitag mit. Der 54-Jährige war erst am Montag in einem neu aufgerollten Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden Das Gericht befand ihn des sechsfachen Mordes sowie mehrfach versuchten Mordes bei seiner Amokfahrt in einer Trier Fußgängerzone Ende 2020 für schuldig.
Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des Deutschen dessen einstweilige Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet. Das neue Urteil hatte den ersten Richterspruch des Trierer Landgerichts vom August 2022 bestätigt.
Mit dem Geländewagen überfuhr er gezielt Passanten in Trier
Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Ende Februar starb ein weiterer Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.
Der Deutsche hat eine paranoide Schizophrenie mit Wahnvorstellungen – und hat in beiden Prozessen zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nach Revision des Angeklagten das erste Urteil wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Nun wird der BGH erneut über eine mögliche Revision entscheiden.
Opferanwälte hatten um Abschluss gebeten
Die Verteidigung ist der Ansicht, dass ihr Mandat nicht schuldfähig ist – und hatte deshalb im bisherigen Prozessverlauf für einen Freispruch und die Unterbringung in eine geschlossene Klinik plädiert. Die Opferanwälte hatten dagegen im Prozess gefordert, der Angeklagte und seine Verteidigung mögen das Urteil annehmen – und nicht erneut in Revision zu gehen. Es müsse endlich einen Abschluss geben und Ruhe einkehren, hatten sie erklärt. Vergeblich, wie sich nun zeigt.