Schuldspruch

Artikel zu: Schuldspruch

Weinstein am Mittwoch im Gerichtssaal

Weinstein-Prozess: Nach Schuldspruch in einem Fall berät Jury über Vergewaltigungsvorwurf

Nach dem Schuldspruch gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein wegen sexueller Übergriffe beraten die Geschworenen in New York weiter über den Anklagepunkt der Vergewaltigung. Bei der Bewertung der Vergewaltigungsvorwürfe der Schauspielerin Jessica Mann war die Jury weiter uneinig. Hinsichtlich der sexuellen Übergriffe auf die Produktionsassistentin Miriam Haley verkündeten die Geschworenen am Mittwoch jedoch einen Schuldspruch, in einem weiteren Fall wurde der frühere Hollywood-Mogul freigesprochen.
Der "Robin Hood"-Baum vor dem Fällen

Schuldsprüche nach dem Fällen des berühmtem "Robin Hood"-Baums in England

Zwei Jahre nach dem Fällen eines als "Robin Hood"-Baum bekannt gewordenen legendären Bergahorns in der Nähe des Hadrianswalls in Nordengland sind zwei Männer schuldig gesprochen worden. Ein Gericht in Newcastle befand die beiden 39 und 32 Jahre alten Angeklagten am Freitag für schuldig, den rund 200 Jahre alten Baum "absichtlich und gedankenlos" gefällt zu haben. Die beiden Männer bleiben in Haft, das Strafmaß gegen sie wird Mitte Juli verkündet.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

BGH bestätigt Schuldspruch gegen früheren Lokalpolitiker wegen Sexualdelikten

Ein früherer Lokalpolitiker aus dem Ruhrgebiet ist rechtskräftig wegen mehrerer Sexualdelikte gegen Jugendliche und ein Kind schuldig gesprochen. Über die Strafe für den früheren stellvertretenden Bürgermeister muss das Landgericht Bochum aber neu verhandeln, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mitteilte. Der Mann hatte zugegeben, sich mit Jugendlichen zu Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung verabredet zu haben. (Az. 4 StR 488/24)
Weihnachtsbäume

Vor Hamburger Kita aufgestellter Weihnachtsbaum: Schuldspruch auch in zweiter Instanz

In einem Prozess um einen von einem Geschäftsmann nachts eigenmächtig auf dem Gelände einer Kita in Hamburg aufgestellten Weihnachtsbaum ist der Beschuldigte am Mittwoch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs zu einer Art Geldstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach dem Gärtnereibetreiber nach Angaben einer Sprecherin schuldig. Abweichend vom erstinstanzlichen Urteil eines Amtsgerichts behielt es aber eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro lediglich vor. Der Mann muss zunächst nicht zahlen.