Einen Tag nach den Schuldsprüchen im Foltermord- Prozess von Siegburg hat die Staatsanwaltschaft Bonn vorsichtshalber Revision gegen das Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es geht dabei um die Verurteilung des 20 Jahre alten Pascal I. zu 15 Jahren Haft.
Der Staatsanwalt hatte für Pascal I. lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld gefordert, was eine Mindesthaftdauer von weit über 15 Jahren bedeutet hätte. Bei der vom Gericht gegen Pascal I. verhängten Strafe von 15 Jahren muss nach Absitzen von zwei Dritteln eine vorzeitige Entlassung überprüft werden. Der Rest der Strafe könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden.
"Eiskalt und taktierend"
Der 20-Jährige hatte vom Landgericht die längste Freiheitsstrafe der drei Angeklagten erhalten. Die Anklage hatte ihn als "eiskalt und selbst nach der Tat noch taktierend" beschrieben. Ein heute 18- Jähriger wurde nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft, ein 21- Jähriger zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Das Trio hatte im November 2006 im Jugendgefängnis Siegburg einen 20 Jahre alten Mithäftling in der gemeinsamen Zelle stundenlang gefoltert, vergewaltigt und ihn gezwungen, sich zu erhängen. Alle drei Angeklagten wurden wegen Mordes verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben des Sprechers mit der vorsichtshalber eingelegten Revision prüfen lassen, ob bei dem Urteil Rechtsfehler vorliegen. Die schriftliche Begründung soll aber abgewartet werden. Davon hängt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ab, ob das Urteil tatsächlich angefochten wird.