Pascal I.

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Urteil im Revisionsprozess Gericht verschärft Strafe für Foltermörder

15 Jahre Haft und danach womöglich Sicherungsverwahrung - so lautet das Urteil gegen den Haupttäter im Siegburger Foltermord-Prozess. Ein Fall, der laut dem Vorsitzenden Richter des Revisionsprozesses "an die Grenze menschlichen Verhaltens rührt".
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Bundesgerichtshof Siegburger Foltermörder droht Lebenslang

Für den beispiellosen Foltermord an einem Häftling im Siegburger Jugendgefängnis droht dem Hauptangeklagten nun doch eine lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe beanstandete es als Rechtsfehler, dass das Landgericht Bonn den Haupttäter nur zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte.
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Siegburg BGH urteilt zu Gefängnis-Foltermord

Diese Brutalität schockierte im Herbst 2006 ganz Deutschland: In einer Gefängniszelle in Siegburg foltern drei Häftlinge einen Mitinsassen zu Tode. Die Männer wurden verurteilt. Doch die Staatsanwaltschaft ist damit nicht zufrieden. Nun beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem Urteil gegen den Haupttäter.
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Foltermod von Siegburg "Sie kennen weder Angst noch Ärger"

Pascal I. ist ein gefühlloser Schläger, dem nicht mehr zu helfen ist. Das meinen Bekannte des wegen des Foltermords von Siegburg verurteilten 21-Jährigen. Auch Psychiater Steffen Lau von der Berliner Charité sagt im stern.de-Interview: Menschen wie Pascal I. sind schwer zu integrieren.
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Foltermord von Siegburg Die brutale Jugend des Pascal I.

Pascal I. muss 15 Jahre hinter Gitter. So lange, weil er an dem Foltermord von Siegburg beteiligt war. So kurz, weil die Richter auf Besserung hoffen. stern.de hat mit Bekannten und Lehrern gesprochen: Sie zeichnen das Bild eines gefühllosen Jugendlichen, der nur die Sprache der Gewalt kennt.