Im Prozess um den Foltertod eines Häftlings im Siegburger Gefängnis hat der Anwalt des 20-jährigen Hauptangeklagten Pascal I. auf eine Verurteilung zu höchstens zehn Jahren Haft nach Jugendstrafrecht plädiert. Es sei wahrscheinlich, dass I. noch pädagogisch zu beeinflussen und wieder in die Gesellschaft einzugliedern sei, sagte Anwalt Thomas Ohm vor dem Landgericht in Bonn. Daher halte er die im Jugendstrafrecht vorgesehene Höchststrafe von zehn Jahren für angemessen. Sollte die Kammer nach Erwachsenenstrafrecht urteilen, beantragte er 13 Jahre Freiheitsentzug.
Die Anklage hatte den wegen Drogenhandels Vorbestraften als erwachsenen Schwerkriminellen bezeichnet und eine lebenslange Haft gefordert. Dabei stellte sie die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung erschwert.
Zwölf Jahre Haft für Ralf A.
Für den 21-jährigen Mitangeklagten Ralf A. plädierte dessen Anwalt Uwe Krechel auf zwölf Jahre Haft, drei Jahre weniger als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. A. sei nicht die treibende Kraft gewesen und zuvor nie wegen Gewalt aufgefallen.
Im Fall des Angeklagten Dany K., der vor wenigen Tagen 18 wurde, muss wegen seines Alters zwingend nach Jugendstrafrecht geurteilt werden. Anwalt Peter-Rene Gülpen forderte aber kein konkretes Strafmaß, bat aber das Gericht, das umfassende Geständnis seines Mandanten als strafmildernd zu werten.
Ohne die Aussagen des Angeklagten wäre das ganze Ausmaß der grausamen Tat nie ans Licht gekommen. Als Strafmildernd müsse zudem das abnorme Zuhause des Jungen berücksichtigt werden, der von seiner frühen Kindheit an nur brutale Gewalt kennen gelernt habe.
Die Angeklagten hatten gestanden, ihren Zellengenossen im November vergangenen Jahres über zwölf Stunden gequält, sexuell missbraucht und anschließend erhängt zu haben. Seinen Tod wollten sie als einen Selbstmord vortäuschen, um sich in Folge wegen angeblicher psychischer Belastung selber Hafterleichterungen oder eine frühere Entlassung aus dem Gefängnis zu verschaffen.
Alle drei Angeklagten entschuldigten sich in ihrem letzten Wort für ihre Tat. Sie wollten die Zeit im Gefängnis nutzen, um einen Beruf zu erlernen. Das Urteil soll am 4. Oktober gesprochen werden.