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Pandemie Corona-Lockerungen: Das ist in den einzelnen Bundesländern ab heute wieder erlaubt

#Lockerungen und Angela Merkel: "Schaut ihr auch gerade das Staffelfinale von 'Coronakrise'?"
Deutschland macht sich locker. Maskenpflicht und Abstand halten gelten deutschlandweit, darüber hinaus liegt es bei den einzelnen Bundesländern, was wann wo erlaubt ist. Ein Überblick.

Nach den Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer vom Mittwoch ist klar: Der Bund übergibt die Verantwortung für die Einhaltung und möglicherweise auch Verschärfung der Anti-Corona-Maßnahmen weitgehend an die Länder. Zwar gelten nach wie vor ein paar generelle Regeln wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot von 1,5 Metern, aber die detaillierten Verordnungen beispielsweise in Sachen Gastronomie, Freizeit und Bildung liegen bei den Länderfürsten.

Grundlage für mögliche Lockerungen sollen gemeinsame Hygiene und Abstandskonzepte der Fachministerkonferenzen sein, natürlich unter ständiger Beobachtung des Infektionsgeschehens. Ein Überblick, was ab wann in welchem Bundesland gilt.

Allgemeine Regeln

In ganz Deutschland gilt weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert – aber auch etwas gelockert. Künftig können sich Angehörige von zwei Haushalten miteinander treffen. 

Auch für die Arbeitsplätze gibt es weiterhin Auflagen. Die Unternehmen sind angehalten, Hygienekonzepte für ihre Mitarbeiter zu erarbeiten. Ferner soll, wo immer das umsetzbar ist, Heimarbeit bevorzugt werden.

Im Einzelhandel sollen die Geschäfte wieder unabhängig von ihrer Größe öffnen dürfen. Die Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter entfällt, stattdessen soll nun eine maximale Kundenanzahl pro Ladenfläche festgelegt werden.

Bei den Kitas soll überall ab dem 11. Mai die Notbetreuung ausgeweitet werden. Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll noch vor den Sommerferien mindestens ein Mal wieder in die Schule zurückkehren.

In den Pflegeheimen und Krankenhäusern werden die Besuchsregeln gelockert. Zukünftig soll jeder Patient beziehungsweise jeder Bewohner wieder Besuch von zumindest einer bestimmten Person erhalten können.

Der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt, allerdings nur unter Wahrung bestimmter Auflagen (Abstandsregel etc.). Umkleideräume und Klubhäuser bleiben in der Regel geschlossen.

Baden-Würtemberg

Vom 18. Mai an soll Außengastronomie wieder möglich sein. Die Innenräume von Restaurants könnten vom 25. Mai an wieder öffnen. Hotels und Freizeitparks ab 30. Mai.

Ab Montag zudem soll "kontaktloser Outdoorsport" wie Golf, Leichtathletik und Tennis erlaubt werden.

Einige Ausflugsziele öffnen am 11. Mai, Freizeitparks, Hotels und Campingplätze dürfen ab Pfingsten wieder aufmachen. Bäder öffnen ebenfalls ab Pfingsten – allerdings nur für den Schwimmunterricht

Derzeit sind die Schulen für die Schüler der Abschlussklassen geöffnet, am 18. Mai folgen die vierten Klassen, ab 15 Juni geht es für alle Kinder wieder los. Die Kinderbetreuung startet ebenfalls am 18. Mai mit einer Belegungsquote von 50 Prozent.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung

Bayern

Seit dem 9. Mai sind Besuche in Altenheimen wieder möglich – unter strengen Hygieneauflagen.

Ab dem 11. Mai sollen Schüler der Abschlussklassen und der vierten Klassen wieder in den Unterricht. Am 18. Mai sollen die 1. Klassen folgen, die 5. Klassen der Mittelschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien.

Bis Pfingsten soll die Hälfte aller Krippen- und Kindergartenkinder wieder in die Kitas gehen.

Ab dem 11. Mai sind kontaktlose Einzelsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Golf erlaubt.

Außenbereiche von Gaststätten dürfen am 18. Mai öffnen, Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai, Hotels am 30. Mai.

Angela Merkel zur Corona-Lage in Deutschland

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Berlin

Museen und Bibliotheken sind seit dem 4. Mai wieder geöffnet, Gottesdienste sind mit bis zu 50 Teilnehmern gestattet.

Viele Spielplätze haben schon seit dem 30. April wieder geöffnet, allerdings erlässt jeder Bezirk dafür eigene Auflagen.

Schulen öffnen am 11. Mai für weitere Schülergruppen. Schüler der Klassenstufen 1, 5 und 7 sollen dann wieder zum Unterricht.

Restaurants und Gaststätten können am 15. Mai mit gewissen Hygienevorschriften wieder öffnen. Erlaubt ist eine Öffnung bis 22 Uhr im Innen- und Außenbereich. Bars, Kneipen, Clubs bleiben vorerst noch zu.

Hotels dürfen ab dem 25. Mai wieder öffnen. Auch hier gelten Abstands- und Hygieneregeln.

Sportvereine dürfen ab 15. Mai wieder im Freien trainieren.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Brandenburg

Demonstrationen, Versammlungen und Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind erlaubt.

Der Schulbetrieb für die Schüler, die 2021 ihren Abschluss machen, wird wieder aufgenommen.

Spielplätze haben seit dem 9. Mai wieder geöffnet.

Der Tourismus in Brandenburg soll ab Mitte Mai wieder anlaufen. Ab 15. Mai sollen Dauer- und Wohnmobilcamping wieder möglich sein, ab 25. Mai sollen Hotels und Ferienwohnungen öffnen.

Restaurants, Cafés und Kneipen können ab 15. Mai mit Beschränkungen öffnen.

Ab dem 15. Mai ist das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder erlaubt – möglichst ohne Kontakt. 

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Bremen

Mit einem reduzierten Stundenplan und verkleinerten Klassen sollen vom 18. Mai an alle Grundschüler wieder am Unterricht teilnehmen.

Die Gastronomie in Bremen soll voraussichtlich ab 18. Mai starten, noch ist das aber nicht gesichert.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Hamburg

Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten sind geöffnet, auch Gottesdienste sowie Individual-Sportarten im Freien wieder möglich.

Kontaktlose Einzelsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Golf sind erlaubt, Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ebenfalls.

Zum 18. Mai öffnen Gastronomie, Hotellerie und Beherbergungsstätten.

Für den 12. Mai hat der Senat weitere Lockerungen in Aussicht gestellt.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Hessen

Theater und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen, wenn dort die Abstandsregeln eingehalten werden, Discos und Clubs bleiben zu.

Spielplätze, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Tierparks und Zoos sind seit dem 4. Mai  wieder offen.

Auch Hundesalons, bestimmte Fahrschulen, Musikschulen und Nachhilfeeinrichtungen dürfen öffnen.

Friseure, Nagel- und Massagestudios ebenfalls, sofern durchgängig eine Mund- und Nasenbedeckung von Mitarbeitern und Kunden getragen wird.

Medizinisch nicht notwendige Eingriffe und Operationen dürfen wieder vorgenommen werden.

Seit dem 9. Mai sind Versammlungen mit bis bis zu 100 Teilnehmern unter Auflagen möglich, im Ausnahmefall können die Behörden unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Teilnehmerzahlen ermöglichen.

Ab 18. Mai soll für Viertklässler und viele Schüler an weiterführenden Schulen der Unterricht wieder beginnen. Die übrigen Grundschüler sollen am 2. Juni in die Klassenräume zurückkehren.

Gaststätten, Hotels und Campingplätze sollen noch im Mai wieder öffnen dürfen. Das gilt auch für Fitnessstudios unter Einhaltung eines Hygienekonzepts.

Sport im Freien ist wieder erlaubt, Fitnessstudios öffnen am 15. Mai.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Pandemie: Corona-Lockerungen: Das ist in den einzelnen Bundesländern ab heute wieder erlaubt

Mecklenburg-Vorpommern

Besitzer von angemeldeten Zweitwohnungen im Bundesland dürfen seit dem 1. Mai wieder in ihre Wohnungen.

Seit 6. Mai dürfen Dienstleistungsbetriebe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen und Nagelstudios wieder öffnen. Auch Sonnen- und Tattoo-Studios, Fußpflegesalons, Physiotherapeuten, Logopäden und ähnliche Unternehmungen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen.

Seit dem 9. Mai dürfen Gastronomen ihre Betriebe wieder öffnen, und zwar von 6 bis 21 Uhr, unter Auflagen zum Gesundheitsschutz und mit Beschränkungen bei der Zahl der Gäste. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Bundesland, wo die Gastwirte wieder Geschäft machen dürfen.

Ab 11. Mai dürfen Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen. Hallen folgen am 15. Juni.

Schwimmbäder öffnen am 25. Mai, auch Kinos sind dann wieder freigegeben.

Ab 18. Mai dürfen Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen wieder Gäste empfangen, zum 25. Mai soll das bislang noch geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern fallen.

Zudem gelten ab 18. Mai neue Obergrenzen für Veranstaltungen. Im Innenbereich sind dann Veranstaltungen mit 75 Teilnehmern erlaubt, für Außenbereiche gilt eine Obergrenze von 150 Personen. Das gilt sowohl für Kulturveranstaltungen als auch für Demos.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Niedersachsen

Seit 6. Mai ist Freizeitsport wie Tennis mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern erlaubt. Spielplätze, Museen, Zoos und Ausstellungen sind ebenfalls geöffnet.

Die Gastronomie soll stufenweise öffnen: Ab 11. Mai dürfen Restaurants, Gaststätten und Biergärten unter strengen Auflagen wieder aufmachen.

Auch die Kindertagesbetreuung wird schrittweise erweitert: Ab 11. Mai können Tagesmütter und Tagesväter wieder Kinder betreuen. Ab 18. Mai soll die Notbetreuung in den Kitas ausgeweitet werden. Ab 1. August soll der Regelbetrieb in den Kitas wieder aufgenommen werden.

Besitzer von Zweitwohnungen dürfen sich dort wieder aufhalten, Campen ist wieder gestattet, ein Ferienhaus mieten ebenfalls.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Nordrhein-Westfalen

Museen, Galerien, Zoos und Ausstellungen sind bereits seit dem 4. Mai wieder geöffnet, ebenso Friseure und Fußpflege-Betriebe.

Auch Volkshochschulen, betriebliche Fortbildungseinrichtungen und Musikschulen dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

Seit dem 9. Mai sind zudem wieder Besuche in Alters- und Pflegeheimen erlaubt. Zwei Personen können zu Besuch kommen.

Das Schulministerium hat angekündigt, dass ab 11. Mai alle Grundschüler wieder in die Schule gehen sollen, im tageweisen Wechsel.

Ab 11. Mai können Restaurants sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich wieder unter Auflagen öffnen, ebenso dürfen Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze wieder genutzt werden. Fitnessstudios öffnen wieder und kleinere Konzerte unter freiem Himmel sind erlaubt.

In NRW können einzelne Kommunen eigene Lockerungen beschließen. So sind etwa Führerscheinprüfungen in einigen Städten wieder erlaubt.

Ab dem 21. Mai dürfen Touristen Hotels besuchen.

Zu Pfingsten sollen Schwimmbäder öffnen.

Ab 30. Mai sind Messen und Kongresse wieder erlaubt. Auch Theater, Opern und Kinos dürfen unter Auflagen (1,5 Meter Abstand, keine Grüppchenbildung im Warte- und Pausenbereich) wieder öffnen.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Rheinland-Pfalz

In Alten- und Pflegeheimen ist das Besuchsverbot aufgehoben. Ein Gast für maximal eine Stunde pro Tag und Bewohner ist erlaubt.

Ab 11. Mai dürfen Museen und Galerien wieder aufmachen.

Die Gastronomie kann am 13. Mai wieder öffnen, Hotels fünf Tage später - beide mit Einschränkungen wie etwa einer Vorbuchungspflicht. Wohnmobil-Standorte und Dauercamper mit sanitären Einrichtungen und auch die Fahrgastschifffahrt dürfen dann wieder starten.

Die Schulen werden zum 25. Mai für die dritten, fünften und sechsten Klassen geöffnet. Am 8. Juni folgen die übrigen Klassen. Schüler sollen nach einem rollierenden System unterrichtet werden.

Kosmetik- und Nagelstudios oder andere "körpernahe Dienstleistungen" können am 13. Mai wieder angeboten werden.

Fahrschulen können für alle Führerscheinklassen ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Saarland

Ab dem 11. Mai werden auch die 11. und 12. Klassen wieder zur schule gehen.

Spätestens am 18. Mai öffnen Restaurants und Kneipen.

Webseite der Landesregierung.

Sachsen

Schulen und Kitas sollen ab 18. Mai komplett öffnen.

Die Gastronomie soll ab dem 15. Mai unter Hygienevorschriften öffnen.

Ab 15. Mai sollen Beherbergungsbetriebe wie Hotels und Ferienwohnungen öffnen dürfen.

Ab 18. Mai sollen Kundgebungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt sein.

Alle Geschäfte sollen unter Auflagen ab dem 18. Mai wieder öffnen können.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind Treffen mit bis zu fünf Personen erlaubt.

Seit dem 11. Mai ist das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen aufgehoben, eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person ist dann wieder erlaubt.

Ab dem 15. Mai dürfen Ferienhäuser und -wohnungen an Einheimische vermietet werden. In weiteren Stufen sollen Hotels für Touristen und später alle touristischen Betriebe und Angebote geöffnet werden.

Ab dem 22. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen - ohne Unterschiede zwischen Außen- und Innengastronomie.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Schleswig-Holstein

Bereits seit 4. Mai dürfen sich Besitzer von Zweitwohnungen wieder dort aufhalten, auch Camping ist wieder erlaubt. Außerdem sind kontaktlose Einzelsportarten wie Leichtathletik, Tennis oder Golf wieder zulässig.

Mit Wirkung zum 18. Mai ist das Einreiseverbot für Touristen aufgehoben. Betreiber von Hotels, Vermieter von Ferienwohnungen und Restaurantinhaber dürfen ab dann wieder unter Auflagen Gäste empfangen. Allerdings müssen Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche geschlossen bleiben. Auch die Freibäder bleiben vorerst zu. Camping- und Wohnmobilstellplätze dürfen aber wieder genutzt werden – soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet, Duschen und Gemeinschaftsräume nicht.

Ausflugsschiffe dürfen ab 18. Mai wieder ablegen, Strandkorbvermieter ihr Geschäft aufnehmen. In den Bäderorten dürfen die Geschäfte in Absprache mit den Kreisen auch wieder sonntags öffnen.

Die Gastronomie muss für die Einhaltung der Abstandsregeln sorgen und um 22 Uhr schließen. Pro Raum sind 50 Gäste erlaubt.

Verboten bleibt im Norden aber auch über den 18. Mai hinaus die Öffnung von Clubs, Diskotheken und anderen Tanzveranstaltungen. Alle Veranstaltungen mit Sitzcharakter für bis zu 50 Menschen sind bei Einhaltung der Abstandsregelungen dann wieder möglich. Darunter fallen beispielsweise auch Kinos.

Ab 18. Mai sollen in den Kitas Gruppen mit bis zu zehn Kindern möglich sein. Ab dem 1. Juni gehen die Einrichtungen dann wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung.

Thüringen

Freizeitsport ohne Körperkontakt wird im Freien wieder erlaubt, Musik- und Fahrschulen dürfen unter Auflagen wieder unterrichten.

Ab 13. Mai dürfen Campingplätze öffnen und Ferienwohnungen vermietet werden.

Spätestens ab dem 22. Mai sollen Gaststätten, Hotels, Touristen-Informationen, National- und Naturparks öffnen. Weimar erlaubt Restaurants bereits seit Mittwoch (6. Mai) die Öffnung ihrer Außenbereiche.

Theater und Konzerthäuser bleiben bis Ende der Spielzeit (31. August) geschlossen.

Ein detaillierter Überblick dazu hier: Webseite der Landesregierung

Quellen: DPA, ZDFheute, Süddeutsche Zeitung, Bildzeitung

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