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Zahnärztliche Instrumente

Urteil in München: Patient muss nicht für kaputten Zahnarztstuhl zahlen

Ein Münchner Zahnarzt ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, von einem Patienten Schadenersatz für einen kaputten Behandlungsstuhl zu bekommen. Der Patient bewegte sich auf dem Stuhl, um es sich bequemer zu machen, wie das Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt am Montag mitteilte. Dabei war ein Knacken zu hören - der Mann durfte aber davon ausgehen, dass der Stuhl übliche Bewegungen aushält.