Nachdem ein 34 Jahre alter Psychiatriepatient in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) während einer Fixierung durch Polizisten kollabiert und gestorben ist, ist die Todesursache weiter unklar. "Nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion steht noch keine Todesursache fest", teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heidelberg mit. "Es werden nun weitere Tests wie Gewebeuntersuchungen und toxikologische Untersuchungen durchgeführt." Wann die Ergebnisse vorliegen sollten, sei noch unklar.
Am Montag hatten die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mitgeteilt, dass der Patient sich im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch bei Heidelberg aggressiv verhalten habe. Mehrere Pflegekräfte sowie die Stationsärztin hätten versucht, den Mann zu beruhigen und zu fixieren, hieß es in der Behördenmitteilung.
Einrichtung hatte Polizisten zur Unterstützung angefordert
Der Patient habe sich mit großer Kraft dagegen gewehrt, sodass Kräfte des Polizeireviers Wiesloch zur Unterstützung angefordert worden seien. Nach dem Eintreffen der Beamtinnen und Beamten sei zur Unterstützung des Pflegepersonals "unmittelbarer Zwang mit dem Ziel der Fixierung des Patienten angewendet" worden.
Dagegen habe sich der Patient heftig gewehrt, hieß es weiter. "Im Rahmen der Fixierung kollabierte der Patient und er wurde reanimationspflichtig." Trotz sofortiger ärztlicher Hilfe sei sein Tod festgestellt worden. Der Mann war demnach seit mehreren Wochen freiwillig in dem Zentrum untergebracht gewesen. Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Vorfall erinnert an tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim
Der Vorfall erinnert an einen Fall aus dem Mai 2022: Damals war ein psychisch kranker 47-Jähriger in der Mannheimer Innenstadt bei einem gewaltsamen Einsatz von zwei Polizisten zusammengebrochen und im Krankenhaus gestorben. Das Landgericht Mannheim entschied 2024: Das Vorgehen der beiden angeklagten Polizisten war im Wesentlichen gerechtfertigt. Es sprach einen Beamten damals frei, dessen Kollege wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.