Der Parteivorstand hatte zuvor einen Gegenantrag zur Abstimmung gestellt, der sich dafür aussprach, dass die Krankenkassen weiterhin homöopathische Mittel erstatten können. Dieser Antrag erhielt jedoch keine Mehrheit.
Die Krankenkassen bieten derzeit über ihre gesetzlichen Regelleistungen hinaus sogenannte Satzungsleistungen an, mit denen sie um Kundinnen und Kunden werben. Dazu zählen bei vielen Kassen auch homöopathische Arzneimittel, obwohl es keine wissenschaftlichen Belege für deren Wirksamkeit jenseits des Placebo-Effekts gibt.
Bereits der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte geplant, die Homöopathie als Kassenleistung generell zu streichen. Zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung kam es aber aus Uneinigkeit in der damaligen Ampel-Regierung nicht mehr - vor allem die Grünen hatten sich gegen die Neuregelung ausgesprochen.