Der Rechnungshof in Baden-Württemberg hat das Vorgehen der früheren schwarz-gelben Landesregierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beim Abschluss des EnBW-Deals scharf gerügt. Die Prüfung des Geschäfts von Ende 2010 ergab, "dass das Verfahren im Vorfeld des Vertragsabschlusses in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen". Die Finanzprüfer übergaben ihren Bericht zu dem umstrittenen Milliardengeschäft am Dienstag dem Landtag und der Landesregierung. Er liegt der Nachrichtenagentur DPA in Auszügen vor.
Der Rechnungshof hinterfragte vor allem die Rolle der Investmentbank Morgan Stanley. Sie war für die Prüfung des Kaufpreises von 4,7 Milliarden Euro zuständig. Risiken seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, monieren die Kontrolleure. Die Bank, deren Deutschlandchef Dirk Notheis ein Vertrauter von Mappus ist, sei "ohne haushaltsrechtliche Ermächtigung" beauftragt worden, heißt es in dem Prüfbericht. Angesichts der Höhe des Honorars in zweistelliger Millionenhöhe hätte es einen Nachtragshaushalt geben müssen.
Vorwürfe von rot-grüner Regierung
Harte Kritik übt der Rechnungshof auch daran, dass die damalige Landesregierung den Kauf nicht richtig habe erklären können. Das Landesinteresse am Erwerb sei "nicht überzeugend begründet" worden.
Die grün-rote Landesregierung wirft Mappus und Notheis vor, den Preis von 4,7 Milliarden Euro nicht richtig ermittelt zu haben und sieht sich durch den Rechnungshof in ihrer Kritik bestätigt. Auch dadurch habe das Land dem französischen Energiekonzern EDF zu viel für die 45 Prozent an der EnBW bezahlt. Das Gutachten ist insbesondere für Notheis brisant. Er hatte am Montag erklärt, er wolle eine Auszeit nehmen. Die Landesregierung fordert über eine Schiedsklage von EDF gut zwei Milliarden Euro zurück. Diese Summe soll beim Kauf des EnBW-Aktienanteils zuviel geflossen sein.
Mappus hatte das Geschäft im Dezember 2010 mit großer Eile und am Landtag vorbei durchgezogen - angeblich weil EDF darauf bestand. Er nutzte dabei das Notbewilligungsrecht des Finanzministers. Im Herbst 2011 erklärte der Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg diese Ausschaltung des Parlaments für verfassungswidrig. Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima geriet der Atomstromer EnBW stark in Bedrängnis. Wegen des raschen Ausstiegs aus der Kernenergie schreibt das Unternehmen tiefrote Zahlen.