Das Urteil gegen einen psychisch kranken Mann aus Brandenburg, der seine 14 Jahre alte Stieftochter auf offener Straße ermordete, ist rechtskräftig. Er ist damit zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und wird in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mitteilte. Bei der Tat war seine Steuerungsfähigkeit dem Urteil zufolge erheblich eingeschränkt. (Az. 6 StR 336/25)
Wie das Landgericht Cottbus feststellte, litt er unter einer schizoaffektiven Störung. Am Tattag im Juni 2024 bereitete er demnach gerade in der Küche das Abendessen zu, als er die Jugendliche plötzlich mit einem Messer attackierte.
Ihre Mutter kam ihr zu Hilfe und das Mädchen floh schwer verletzt aus der Wohnung, wie das Landgericht weiter feststellte. Der Mann habe sie verfolgt und mit einem weiteren Messerstich auf offener Straße getötet.
Nach dem Cottbuser Urteil im März wandte sich der Angeklagte an den BGH, um seine Verurteilung überprüfen zu lassen. Der BGH fand aber keine Rechtsfehler und das Urteil wurde rechtskräftig.
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