Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2022 auf einer belebten Straße in Nürnberg einen Mann erschoss und einen zweiten Mann mit drei Schüssen schwer verletzte. Die drei Männer waren dem Gericht zufolge ursprünglich befreundet und machten miteinander Geschäfte, darunter womöglich auch illegale.
Als Motiv nahm das Gericht verletzten Stolz an, weil sich die beiden Schussopfer von dem Angeklagten abgewendet hatten. Daraufhin habe er die Tat geplant. Die Männer verabredeten sich in einer Gaststätte, um einen Geburtstag zu feiern. Auf dem Weg dorthin schoss der Angeklagte.
Der Schwerverletzte konnte dem Angreifer noch die Waffe abnehmen, er überlebte. Der Todesschütze konnte zunächst fliehen. Drei Monate nach der Tat wurde er von der Polizei in einem Hotel im italienischen Rimini überwältigt und dann nach Deutschland ausgeliefert.
Das Landgericht sah bei dem Mann Heimtücke als Mordmerkmal erfüllt, da die Opfer nicht mit einem Angriff rechneten. Es verurteilte ihn nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und des Besitzes und Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe. Außerdem erkannte das Gericht auf eine besondere Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.
Der Angeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler, das Urteil wurde rechtskräftig.
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