Das Landgericht Halle verhandelt nach dem Tod eines zwei Jahre alten Mädchens erneut gegen den Vater und die Großmutter des Kindes. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs muss in dem nun eröffneten Verfahren unter anderem noch einmal geklärt werden, ob der Vater vorsätzlich gehandelt hat oder nicht, als sein Kind mit heißem Wasser in Kontakt kam, was zu schweren Verbrühungen und später zum Tod des Kleinkindes führte. Das Verletzungsbild des Mädchens passe nicht zu dem angenommenen Tathergang.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38 Jahre alten Deutschen vor, sein Kind in einer Badewanne mit heißem Wasser verbrüht zu haben, um ihm eine Lektion zu erteilen, seine Macht zu demonstrieren und auf das Verhalten des Kindes einzuwirken, wie der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses erklärte. Der Vater äußerte sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen, hatte allerdings zuvor behauptet, das Kind lediglich abgeduscht zu haben.
Strafe von bis zu 15 Jahren Haft möglich
Das erste Verfahren gegen den Mann war ebenfalls vor dem Landgericht der Saalestadt geführt worden. Damals war der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Würde in dem neuen Prozess nun festgestellt werden, dass er vorsätzlich gehandelt hat, droht ihm wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren. Bis zur rechtmäßigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Bundesgerichtshof bezog sich in seiner Entscheidung auf Aussagen von Sachverständigen, wonach die schweren Verbrühungen nur dadurch zu erklären seien, dass das Kind im Wasser lag oder eingetaucht wurde.
Auf der Anklagebank in dem neuen Prozess sitzt auch wieder die Großmutter des Kleinkindes. Ihr und der Mutter des Mädchens wird vorgeworfen, von den Verletzungen des Kindes und den möglichen Folgen gewusst, jedoch entschieden zu haben, keine medizinische Hilfe zu holen.
Laut Staatsanwalt hätte das Kind allerdings "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch Hilfe gerettet werden können. Im ersten Prozess wurden die beiden Frauen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Mutter verhandlungsunfähig
Durch die Berufung könnten auch die 65 Jahre alte Großmutter und Mutter andere Strafen bekommen. In Berufungsprozessen müssen die Fälle immer komplett neu verhandelt werden - unter anderem müssen also die Beweise neu aufgenommen werden.
Das Verfahren gegen die Mutter des toten Kindes wurde in der Zwischenzeit abgetrennt, weil sie nach Angaben des Gerichts derzeit verhandlungsunfähig ist. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden. Die Frau hat mit dem Angeklagten den Angaben nach noch zwei weitere Kinder - ein jüngeres und ein älteres. Der Vater des Mädchens sitzt derzeit schon wegen eines anderen Vergehens im Gefängnis.
In dem nun eröffneten Berufungsprozess sind Termine bis zum 12. Juni angesetzt worden. Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde das erste Urteil gegen die drei Angeklagten aufgehoben.