Berufungsprozess
Schüler stirbt im Schwimmunterricht – Lehrerinnen bekommen mildere Strafen

Schwimmflügel im Schwimmunterricht
Tragischer Unfall im Schwimmunterricht: Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht (Symbolfoto)
© David Inderlied / DPA
Ein Kind ertrinkt in der ersten Stunde des Schwimmunterrichts. Zwei Pädagoginnen wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. In der Berufung kämpften sie um geringere Strafen.

Nach dem Ertrinken eines Siebenjährigen beim Schwimmunterricht sind die Strafen gegen zwei Pädagoginnen wegen fahrlässiger Tötung im Berufungsprozess abgemildert worden. 

Statt Bewährungsstrafen wurden die Frauen vom Landgericht Konstanz nur noch zu Geldstrafen verurteilt, die Lehrerin zu 150 Tagessätzen à 60 Euro und die damalige Referendarin zu 85 Tagessätzen à 100 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig, weil alle Beteiligten auf eine Revision verzichten.

Tödlicher Unfall im Schwimmunterricht

Der Zweitklässler war bei seiner ersten Schwimmstunde am 18. September 2023 ertrunken. Zu dem Unglück kam es nach Ansicht des Gerichts, weil alle 21 Schülerinnen und Schüler gleichzeitig ins Wasser gelassen wurden – darunter Schwimmer und Nichtschwimmer – und die Pädagoginnen sie nicht alle dadurch sicher im Blick behalten konnte. 

Die 45 Jahre alte Lehrerin war in erster Instanz vom Amtsgericht zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt worden. Die damalige Referendarin, 27 Jahre alt, bekam sechs Monate Haft auf Bewährung und sollte 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen. 

Die Verteidiger der Frauen hatten Berufung eingelegt, diese aber nur auf die Prüfung der Strafhöhe beschränkt. Bei den Schmerzensgeldzahlungen soll es bleiben. Neu verhandelt wurde nicht der Schuldspruch des Amtsgerichts vom Februar 2025, sondern nur das Strafmaß. „Wir hatten heute einen wirklich schwierigen Fall und einen sehr tragischen Fall zu entscheiden“, sagte der Vorsitzende Richter. 

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten gefordert, die Berufung zu verwerfen und es bei den Bewährungsstrafen zu belassen. Für seinen Mandanten sei das Urteil ein Abschluss, sagte der Anwalt der Familie.

Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die damalige Referendarin sei 36 Jahre alt. Sie ist aber 27 Jahre alt.

DPA
epp