Im langen Rechtsstreit um einen kurzen Rhythmusschnipsel aus einem Lied von Kraftwerk entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) zum zweiten Mal der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Produzent Moses Pelham nutzte die Sequenz aus "Metall auf Metall" 1997, um sie in Dauerschleife unter ein Lied für Rapperin Sabrina Setlur zu legen. Dagegen zogen die Kraftwerk-Gründer vor Gericht. (Az. C-590/23)
Es gab bereits mehrere Urteile. Zuletzt gab das Oberlandesgericht Hamburg der Klage für den Zeitraum bis Juni 2021 statt. Über die Zeit danach verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Denn seitdem gilt neues Urheberrecht. Die Vervielfältigung eines Werks als sogenannter Pastiche ist demnach zulässig. Ein Pastiche bedeutet die Nachahmung von Stil oder Ideen eines Künstlers. Der Bundesgerichtshof bat den EuGH, den Begriff genauer zu definieren.