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Bundesregierung will Opfer im Strafprozess besser unterstützen

Die Bundesregierung will die Unterstützung von Opfern schwerer Straftaten im Strafverfahren verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Kabinett. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, sollen künftig von Amts wegen eine solche Beratung erhalten. Sie müssten dann keinen Antrag mehr stellen.