Die Jury hat den US-Rapper Sean "Diddy" Combs in seinem Strafprozess teilweise schuldig gesprochen. Im Hauptanklagepunkt "organisierte Kriminalität" allerdings nicht.
Die Jury hat den US-Rapper Sean "Diddy" Combs in seinem New Yorker Strafprozess in drei von fünf Anklagepunkten für unschuldig erklärt. Darunter fallen auch die schwerwiegendsten: Sexhandel und organisierte Kriminalität. Die zwölf Geschworenen fanden den Rapper aber schuldig im Bezug auf die Anklage wegen Beförderung von Prostituierten.
Im Detail haben die Geschworenen folgendermaßen entschieden: