Im Prozess um den in einer Essener Bank bewusstlos liegen gelassenen Rentner sind die drei Angeklagten wegen unterlassener Hilfeleistung zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Mann sei ihnen einfach gleichgültig gewesen, sagte Richter Karl-Peter Wittenberg. Die drei Bankkunden hätten billigend in Kauf genommen, dass da jemand liegt, der Hilfe benötigt. "Keiner wollte Hilfe leisten", sagte Wittenberg zur Begründung der Geldstrafen von bis zu 3600 Euro.
Zwei der drei Angeklagten hatten ausgesagt, sie hätten den 83-Jährigen für einen Obdachlosen gehalten. "Ich dachte, er schläft", sagte ein 61 Jahre alter Beschuldigter am Montag vor dem Amtsgericht Essen. Dagegen schilderte ein Polizeibeamter, der mit einem Kollegen zu der Bank gerufen worden war: "Für uns war klar, dass es sich nicht um einen Obdachlosen handelt."
Erst der Fünfte Kunde wählte den Notruf
Alle drei bedauerten ihr Verhalten. "Es tut mir wirklich sehr, sehr leid", sagte der 61-Jährige. Eine Überwachungskamera im Vorraum des Geldinstitutes hatte den aufsehenerregenden Fall dokumentiert. Auf dem Weg zum Bankautomaten stiegen demnach vier Menschen über den zusammengebrochenen 83-Jährigen oder machten einen großen Bogen um ihn. Dann verließen sie die Filiale wieder - ohne dem Mann zu helfen. Erst ein fünfter Kunde setzte einen Notruf ab.
Der Rentner war nach dem Vorfall im Oktober 2016 nicht wieder zu Bewusstsein gekommen und eine Woche später gestorben. Ein Gutachten ergab, dass er auch gestorben wäre, wenn ein Arzt eher gekommen wäre.
Die 39 Jahre alte Angeklagte sagte, sie sei schon öfter von Obdachlosen belästigt worden. Ihr Verhalten beschrieb sie so: "Ich gehe einfach nur rein, mache meine Erledigungen und gehe wieder." Der 61-Jährige betonte, er habe früher schon einmal jemanden angesprochen und sei dann beschimpft worden.
Geldstrafen für alle Angeklagten
Der Senior war innerhalb weniger Minuten mehrfach rückwärts gefallen und mit dem Kopf auf dem Fliesenboden aufgeschlagen. Nach einem dritten Sturz blieb er liegen - mitten in dem Raum neben einem Geldautomaten, wie die vor Gericht gezeigten Filme aus der Überwachungskamera zeigen. Als die Polizei eintraf, habe der 83-Jährige noch seinen Namen nennen können und gesagt, dass er müde sei, berichtete der Beamte.
Die Verteidigung der 39-jährigen Faru sowie der 55 und 61 Jahre alten Männer hatte Freisprüche gefordert. Das Gericht verurteilte nun die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro. Der 61-Jährige muss 2800 Euro zahlen, der 55-Jährige 2400 Euro.
Das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde wegen dessen Gesundheitszustandes abgetrennt. Bei dem 55-Jährigen wird noch geprüft, ob er verhandlungsfähig ist.