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DSGVO-Urteil Kontoüberziehung zu Unrecht der Schufa gemeldet - Kunde erhält Schmerzensgeld

Schufa
Der Schufa-Score entscheidet über die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers
© imageBROKER
Ein Kunde, der sein Dispo um 20 Euro überzogen hatte, wurde von seiner Bank voreilig bei der Schufa gemeldet. Ein Gericht fällte ein DSGVO-Urteil mit Signalwirkung.

Wer seine Kreditverpflichtungen nicht einhält, läuft Gefahr, einen negativen Schufa-Eintrag zu kassieren. Zu leichtfertig dürfen Kreditgeber ihre Kunden aber nicht bei der Schufa anschwärzen. Das Landgericht Lüneburg hat nun sogar eine Bank zu einer Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld verdonnert, weil es ihren Kunden zu Unrecht bei der Schufa gemeldet hat (Az. 9 O 145/19).

In dem vorliegenden Fall hatte ein Kunde seinen Dispo-Kredit überzogen. Als die Bank den Ausgleich der Schulden forderte, zahlte der Kunde – war danach aber immer noch 20 Euro über dem erlaubten Kreditrahmen. Die Bank kündigte ihm daraufhin das Konto komplett. Nach Erhalt der schriftlichen Kündigung bezahlte der Kunde die 20 Euro. Doch es war schon zu spät: Die Bank hatte ihn bereits bei der Schufa gemeldet.

Gegen diesen Eintrag wehrte sich der Kunde nun erfolgreich vor Gericht. In dem Urteil vom 14. Juli 2020, das erst jetzt bekannt wurde, folgte das Gericht der Auffassung, dass der Eintrag zu Unrecht erfolgt war. Den Schufa-Eintrag hatte der Kläger bereits selbst über seinen Anwalt entfernen lassen, so dass dieser nur 14 Tage im Register stand. 

Signalwirkung für weitere DSGVO-Klagen

Das Gericht hielt darüber hinaus aber auch 1000 Euro Schmerzensgeld für den erlittenen immateriellen Schaden für angemessen, weil es durch die Weitergabe der Personendaten einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sah. Der Kläger hatte sogar 10.000 Euro gefordert.

Trotz der letztlich eher geringen Summe sorgt das Urteil für Aufsehen in Fachkreisen, da es weitere Urteile dieser Art nach sich ziehen könnte. Dass ein Verstoß gegen die DSGVO überhaupt zu Schmerzensgeldzahlungen führen kann, könnte in anderen Fällen, etwa wenn der Datenschutzverstoß länger besteht, zu noch deutlich höheren Summen führen. Rechtsanwalt Tim Wybitul aus der Kanzlei Latham & Watkins sagte dem "Handelsblatt", es könne nun zu Massenverfahren wie bei den Dieselklagen kommen. Das Landgericht Lüneburg selbst hat in seiner Begründung auf die "beabsichtigte abschreckende Wirkung" des Urteils hingewiesen.

bak

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