Schmerzensgeld

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Holzlager

Urteil: Land Hessen muss für Unfall nahe Holzlagerplatz nicht haften

Ereignet sich bei Winterwetter direkt neben einem vom Land Hessen betriebenen sogenannten Holznasslagerplatz ein Unfall, muss dieses kein Schmerzensgeld zahlen. Das Land habe keine Verkehrssicherungspflichten verletzt, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Es wies die Forderung nach mindestens 450.000 Euro Schmerzensgeld ab. (Az.: 14 U 88/24)
Darstellung der Justitia

Gericht: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach verabredeter Prügelei

Bei Verletzungen im Zuge einer verabredeten Schlägerei besteht einem Gerichtsbeschluss zufolge kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) im rheinland-pfälzischen Zweibrücken hervor, das damit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken folgte, wie das OLG am Montag mitteilte.