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Zahlung von 15.000 Euro Rassistischer Tweet über Noah Becker: AfD-Politiker will Schmerzensgeld-Urteil nicht hinnehmen

Rassistischer Tweet über Noah Becker: AfD-Politiker Jens Maier will Schmerzensgeld-Urteil nicht hinnehmen
Jens Maier (l.), Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, und Noah Becker, Künstler und Sohn von Tennisikone Boris Becker
© Kappeler/Kalaene / DPA
AfD-Politiker Jens Maier soll 15.000 Euro Schmerzensgeld wegen eines rassistischen Tweets über Noah Becker zahlen. Nun teilt sein Anwalt mit: "Natürlich legen wir Berufung ein." Die Becker-Seite sieht das "gelassen".

Wegen einer rassistischen Äußerung über Noah Becker auf Twitter hatte das Landgericht Berlin den AfD-Politiker Jens Maier dazu verpflichtet, 15.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn der Tennisikone Boris Beckerzu zahlen. "Natürlich legen wir Berufung ein", sagt nun Maiers Anwalt Maximilian Krah dem "Spiegel".

Demnach sei die Entscheidung der zuständigen Pressekammer in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft, so Krah laut dem Nachrichtenmagazin. Die Höhe der genannten Summe sei "grotesk überzeichnet". Im Zweifel werde man den Fall "bis zum Bundesgerichtshof" tragen, wird Maiers Anwalt zitiert. Laut Krah hatte sein Mandant das Urteil des Landgerichts Berlin "mit großer Überraschung zur Kenntnis genommen". 

Der Rechtsbeistand von Noah Becker, Medienanwalt Christian-Oliver Moser, sieht der Berufung "entlassen entgegen". "Die Entscheidung des Landgerichts ist sehr überzeugend", so Moser weiter zu dem Nachrichtenmagazin. 

Rassistischer Tweet über Noah Becker

Die Äußerung, um die es geht, war am 2. Januar 2018 über Maiers Twitter-Account verbreitet worden. Darin wurde Noah Becker als "kleiner Halbneger" bezeichnet. Kurz nach Veröffentlichung wurde der Tweet gelöscht. Maier habe die Nachricht nicht selbst verfasst, so der AfD-Politiker damals. Einer seiner Mitarbeiter räumte offiziell ein, den Tweet - ohne Maiers Wissen - abgesetzt zu haben. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Beleidigung gegen Maier stellte die Staatsanwaltschaft Dresden daher im Spätsommer ein. 

Die Becker-Seite forderte 15.000 Euro Schmerzensgeld, da sie in dem Tweet eine schwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte und Maier als Profilbesitzer für den Inhalt verantwortlich sieht. Anfang voriger Woche gab das Landgericht Berlin dem Künstler Recht. In der Urteilsbegründung, die dem "Spiegel" vorliege, stehe: Selbst wenn der Mitarbeiter den Eintrag verfasst habe, hafte Maier dafür. Auf eine Kontrolle habe er verzichtet. "Eine Entlastungsmöglichkeit ist in Bezug auf schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht möglich", zitiert das Nachrichtenmagazin aus dem Schreiben. Die starke Verbreitung der schweren Beleidigung erkläre zudem die Höhe des Schmerzensgeldes, heißt es weiter. Dabei seien auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Becker und Maier berücksichtigt worden sowie die Vorbildfunktion Maiers als Bundestagsabgeordneter. 

Der Anwalt des AfD-Politikers argumentiert dagegen: "Dem deutschen Schadensersatzrecht ist eine Haftung für das Verhalten Dritter fremd," sagte er dem "Spiegel". Warum dieser Fall eine Ausnahme sein solle, erschließe sich ihm nicht. Klar sei jedoch, dass der Tweet eine Beleidigung darstelle. "Das hätte nie passieren dürfen."

Laut dem Nachrichtenmagazin könne Maier bis zum 21. Februar offiziell in Berufung gehen. Maier hätte der möglichen Schmerzensgeldzahlung entgehen können: Becker bot ihm zunächst an, eine Summe von 7500 Euro an eine karitative Organisation zu spenden, um die Zivilklage abzuwenden. Der Politiker lehnte ab und Becker zog vor Gericht.

Quelle: "Spiegel"

Boris Becker äußert sich zur AfD: "Das tun sie bei der AfD doch immer, das ist ihre Masche. Irgendetwas in die Welt setzen und sich dann davon distanzieren."
fs / Mit Material der DPA

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