Ein Lokführer, der den Suizid eines 20-Jährigen mitansehen musste, hat Anspruch auf Schmerzensgeld - zahlbar von den Eltern des Selbstmörders, weil sie die Erben des Verstorbenen sind. Das ist das Ergebnis eines Prozesses vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, der am Montag mit einem außergerichtlichen Vergleich zu Ende gegangen ist. Über die Höhe der Summe wurde Stillschweigen vereinbart.
Der Student hatte sich in der Nacht zum 5. Januar 2009 auf der Bahnstrecke zwischen Nürnberg und Lauf vor einen Zug geworfen. Der Lokführer hatte die Erben des Toten auf Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Er leide unter Albträumen und starken Kopfschmerzen, hatte sein Anwalt die Klage begründet.
Formell geklagt hatte dabei die Ehefrau des Lokführers, an die er seine Schmerzensgeldforderung abgetreten hatte. Dank dieses juristischen Kniffs sollte der Lokführer als Zeuge in eigener Sache aussagen können.
Bald viele ähnliche Fälle vor Gericht?
Der Vergleich könnte sich auf ähnliche Fälle auswirken. Nach Kenntnis des Frankfurter Anwalts Andreas Wirz ist bisher kaum ein Lokführer gegen Angehörige von Selbstmördern vor Gericht gezogen - oft wegen moralischer Bedenken. Aus juristischer Sicht könnten Erben aber durchaus für das Verhalten des Verstorbenen verantwortlich gemacht werden.