Erzbistum Köln

Artikel zu: Erzbistum Köln

Justitia

Missbrauch durch Priester: Erzbistum Köln muss kein Schmerzensgeld zahlen

Das Landgericht Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs eines Pflegekinds durch einen früheren Priester abgewiesen. Das Gericht sah keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den Missbrauchstaten und dem kirchlichen Amt des Priesters, wie es am Dienstag mitteilte. Die Klägerin, die frühere Pflegetochter des Geistlichen, hatte Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro gefordert.
Kreuz auf Kirchturmspitze

Münster löst Köln als größtes katholisches Bistum ab - Kirchen schrumpfen weiter

Das Bistum Münster hat das Erzbistum Köln als mitgliederstärkstes Bistum der katholischen Kirche in Deutschland abgelöst. Nach der am Donnerstag von der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn veröffentlichten Kirchenstatistik für das vergangene Jahr gibt es in Münster 1,63 Millionen Katholiken, in Köln noch 1,627 Millionen. Damit ist das Bistum Münster erstmals das größte katholische Bistum in Deutschland.
Justitia

Kölner Kardinal Woelki gewinnt erneut Prozess um Missbrauchsbericht

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat erneut in einem Rechtsstreit um Berichterstattung über seine Person im Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche einen Erfolg errungen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil konnte Woelki vor dem Oberlandesgericht Köln durchsetzen, dass ein Onlineportal und ein Journalist Äußerungen über ihn unterlassen müssen. Gegen die Entscheidung ist keine weitere Revision möglich.
Video: Razzia wegen Meineid-Ermittlungen gegen Woelki

Video Razzia wegen Meineid-Ermittlungen gegen Woelki

STORY: Razzia beim Erzbistum Köln am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hat in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki am Morgen mehrere Räumlichkeiten durchsucht - ohne Zwischenfälle und unter weitgehender Kooperation, wie die Behörde mitteilte. Es geht um Vorwürfe, der Kölner Erzbischof habe vor Gericht einen Meineid geleistet sowie eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben. Laut Staatsanwaltschaft sollten durch die Maßnahmen schriftliche Unterlagen sowie Kommunikation innerhalb des Bistums zu den Vorgängen sichergestellt werden. Dadurch könnten Umstände, die Woelki belasten oder auch entlasten könnten, festgestellt werden. Dem Beschuldigten werde in keiner Weise eine aktive oder auch nur passive Vertuschung von Missbrauchstaten oder gar eine Beteiligung daran zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung mit. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel werde geraume Zeit in Anspruch nehmen.