Erzbistum Köln

Artikel zu: Erzbistum Köln

Gläubige bei Gebet

Bericht: Missbrauchsopfer erhält von Erzbistum Köln 360.000 Euro

Ein Missbrauchsopfer hat einem Bericht zufolge vom Erzbistum Köln 360.000 Euro als freiwillige Anerkennungsleistung bekommen. Dabei handle es sich um die zweithöchste Summe, die Bistümer in Nordrhein-Westfalen bislang je gezahlt hätten, berichteten der "Kölner Stadt-Anzeiger" und der Westdeutsche Rundfunk am Donnerstag gemeinsam. Nur in Münster habe ein Opfer bislang mehr bekommen.
Justitia

Missbrauch durch Priester: Erzbistum Köln muss kein Schmerzensgeld zahlen

Das Landgericht Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln wegen sexuellen Missbrauchs eines Pflegekinds durch einen früheren Priester abgewiesen. Das Gericht sah keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen den Missbrauchstaten und dem kirchlichen Amt des Priesters, wie es am Dienstag mitteilte. Die Klägerin, die frühere Pflegetochter des Geistlichen, hatte Schmerzensgeld in Höhe von 830.000 Euro gefordert.
Video: Razzia wegen Meineid-Ermittlungen gegen Woelki

Video Razzia wegen Meineid-Ermittlungen gegen Woelki

STORY: Razzia beim Erzbistum Köln am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hat in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki am Morgen mehrere Räumlichkeiten durchsucht - ohne Zwischenfälle und unter weitgehender Kooperation, wie die Behörde mitteilte. Es geht um Vorwürfe, der Kölner Erzbischof habe vor Gericht einen Meineid geleistet sowie eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben. Laut Staatsanwaltschaft sollten durch die Maßnahmen schriftliche Unterlagen sowie Kommunikation innerhalb des Bistums zu den Vorgängen sichergestellt werden. Dadurch könnten Umstände, die Woelki belasten oder auch entlasten könnten, festgestellt werden. Dem Beschuldigten werde in keiner Weise eine aktive oder auch nur passive Vertuschung von Missbrauchstaten oder gar eine Beteiligung daran zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung mit. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel werde geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Video: Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kardinal Woelki

Video Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kardinal Woelki

STORY: Die Staatsanwaltschaft Köln hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Rainer Maria Kardinal Woelki aufgenommen. Untersucht werde der Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung, hieß es. Zuvor hatte eine ehemalige Mitarbeiterin der Personalabteilung des Erzbistums Köln Woelki in einem Zeitungsinterview schwer belastet. Der Vorwurf: Woelki sei frühzeitig über Missbrauchsvorwürfe gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz informiert worden. Woelki hatte in zwei eidesstattlichen Versicherungen vor Gericht erklärt, erst im Juni dieses Jahres mit den Missbrauchs-Vorwürfen befasst gewesen zu sein. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen wies Woelki eneut alle Vorwürfe gegen ihn als unberechtigt zurück. Jürgen Kleikamp, Pressesprecher des Erzbistums Köln, sagte am Mittwoch: "Ich gehe mal davon aus, dass bei diesen Ermittlungen das Gleiche herauskommen wird, wie bei den bisherigen Bemühungen der Staatsanwaltschaft, die ja bereits zweimal gesagt hat: In dieser Sache gibt es nicht einmal einen begründeten Anfangsverdacht. Und ich glaube auch, dass die neuen Vorwürfe, die in einem Zeitungsinterview erhoben worden sind, wenig Substanz haben." Maria Mesrian von der Kirchenbewegung Maria 2.0 begrüßte dagegen die Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen Woelki. Jetzt müssten er und die gesamte Spitze des Bistums ihre Ämter ruhen lassen, so Mesrian: "Also er kann ja nicht zurücktreten, weil er auf den Papst wartet, der diesen Rücktritt annehmen muss. Aber natürlich wäre es geboten rein menschlich zu sagen, ich lasse meine Ämter ruhen. Und ich muss dazufügen, die ganze Kölner Bistumsspitze müsste jetzt ihre Ämter ruhen lassen. Weil nach den Aussagen von Frau Dahm wissen wir, dass alle etwas gewusst haben. Diese ganze Bistumsspitze ist involviert und weiß ganz genau, was passiert ist.” Das Erz­bistum will jetzt prü­fen, ob gegen die ehe­malige Mit­arbei­terin, die Woelki belastet hat, ar­beits­recht­liche Schritte ein­gelei­tet wer­den müssen. Diese habe aus dem sensiblen Bereich der Personalführung berichtet und dafür ihre Vertrauensstellung benutzt, heißt es in einer Stellungnahme.