Mehr als eine Millionen Euro hat das Erzbistum Köln für einen überschuldeten Priester gezahlt. Laut einem Sprecher des Bistums habe der Geistliche 500.000 Euro Spielschulden angehäuft. Um ihm aus dieser akuten Not zu helfen, wollte man die Summe in mehreren Tranchen tilgen.
Allerdings waren die Zuwendungen steuerpflichtig, wie eine intensive, rechtliche Überprüfung ergab. Die nachträgliche Versteuerung samt Zinsen ließ die Gesamtsumme um zusätzlich 650.000 Euro in die Höhe schießen.
Erzbistum Köln nimmt Geld aus Sondervermögen
Die Mittel seien zum Teil aus einem Sondervermögen entnommen worden, aus dem auch die Zahlungen an Opfer von sexuellem Missbrauch geleistet werden. Die Lohnsteuerbegleichung plus Zinsen sei hingegen aus dem Personalkostenbudget des Erzbistums bezahlt worden, sagte sagte der Sprecher des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Das hat in weiten Teilen der Kirche scharfe Kritik ausgelöst, zeige sich das Erzbistum bei den Summen, die den Opfer sexueller Übergriffe zukommen, deutlich weniger großzügig. Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche kämpften seit Jahren für eine wirkliche Anerkennung ihres Leids, sagte Norpoth. 60 Prozent der Antragsstellenden erhielten weniger als 20.000 Euro. "Opfer von Sexualstraftaten, teilweise ohne gesicherte Einnahmen wie bei einem Priester, werden mit einem Betrag abgespeist, welcher weniger als zwei Prozent von dem beträgt, was die Kirche als Ausgleich für die selbst verschuldete finanzielle Schieflage eines Priesters zu zahlen bereit war", kritisierte er.
Erzbistum Köln in der Kritik
Die Sprecherin der Reform-Initiative Maria 2.0 Rheinland, Maria Mesrian, sprach von verantwortungslosem Finanzgebaren. Betroffene sexuellen Missbrauchs würden "mit lächerlichen Summen abgespeist, während Millionen für eine überflüssige Hochschule oder eben für die privaten Spielschulden eines Priesters verschleudert werden", sagte sie der Zeitung.
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Wie der "Spiegel" berichtet, seien die Aufsichts- und Kontrollgremien des Kölner Erzbistums nicht in die Entscheidung über die Millionensumme einbezogen worden, was laut dem Sprecher des Bistums auch nicht nötig gewesen wäre. "Die Auskunft des Erzbistums zeigt eine erschreckende Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen", kommentiert der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller das Vorgehen.
Quellen: Deutsche Presse-Agentur, "Der Spiegel"