Deutsche Bischofskonferenz

Artikel zu: Deutsche Bischofskonferenz

Kreuz beim Katholikentag 2022 in Stuttgart

Europäischer Gerichtshof: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung

Im Streit um Kündigungen von Angestellten bei der Kirche hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag zugunsten der Beschäftigten entschieden. Ein Kirchenaustritt allein reicht demnach in den meisten Fällen nicht für eine Kündigung. Gerichte - nicht die Kirche - müssen prüfen, ob eine konkrete Kündigung trotzdem gerechtfertigt sein kann. (Az. C-258/24)