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Tebartz-van Elst Staatsanwalt beantragt Strafbefehl gegen Bischof

Tebartz-van Elst verteidigt in einem Interview seinen Protzbau und bittet, den Stab nicht über ihn zu brechen. Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen den Limburger Bischof beantragt.

Er fliegt gern 1. Klasse, lässt sich eine 15.000-Euro Badewanne in seinen umstrittenen Prunksitz bauen - und jetzt hat ihn auch noch die Justiz im Visier: Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einen Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Erklärung in zwei Fällen beantragt. Sie wirft ihm vor, im Zusammenhang mit einem Indienflug falsche Versicherungen an Eides statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Damit droht dem umstrittenen Bischof eine Geldstrafe. Das Hamburger Amtsgericht prüft derzeit den bereits am 25. September eingereichten Antrag. Beim Bistum war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der Bischof war gegen das Magazin "Spiegel" vor dem Landgericht in zwei Zivilverfahren vorgegangen. Ihm wird vorgeworfen, dabei von ihm unterzeichnete Eidesstattliche Erklärungen eingereicht zu haben, die nach dem Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen falsch sind.

Dabei geht es um die Klasse, in der er geflogen ist und um Aussagen von ihm gegenüber einem für den "Spiegel" tätigen Journalisten dazu. In seinen Erklärungen habe der Bischof unter anderem gesagt, es habe keine erneute Rückfrage des Reporters "Aber Sie sind doch erster Klasse geflogen?" gegeben, und er habe darauf auch nicht die Antwort "Business-Klasse sind wir geflogen" gegeben. Diese Erklärungen sind der Staatsanwaltschaft zufolge falsch.

Zollitsch will sich mit Papst besprechen

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat Tebartz-van Elst zur Selbstkritik aufgefordert. "Ich bin sicher, dass sich der Bischof gründlich mit der notwendigen Selbstkritik in dieser Entwicklung auseinandersetzt", sagte Zollitsch in Berlin. Er reagierte damit auf den Entschluss der Staatsanwaltschaft Hamburg, einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst wegen Falschaussage zu beantragen.

"Das bewegt mich sehr", sagte Zollitsch. "Den Vorgang verfolgen wir aufmerksam und mit großer Sorge." Der Erzbischof fügte hinzu, dass es ihm nicht zustehe, über den Strafantrag oder über Bischof Tebartz-van Elst zu urteilen. "Insgesamt nehme ich die Situation im Bistum Limburg sehr ernst", betonte er. Die Forderung nach einem Rücktritt des Limburger Bischofs oder einer Auszeit vom Amt wollte Zollitsch auf der Pressekonferenz in Berlin nicht erheben. In der kommenden Woche werde er bei einem Treffen mit Papst Franziskus in Rom über den Fall sprechen und auch Vorschläge für das weitere Vorgehen in der Angelegenheit unterbreiten, kündigte er an.

Hintergrund: Amtsenthebung eines katholischen Bischofs

Auch ein katholischer Bischof kann seines Amtes enthoben werden. Der 1983 von Papst Johannes Paul II. erneuerte Codex des Kanonischen Rechts (Codex Iuris Canonici, CIC) spricht allerdings nur allgemein von einem Amt, das "jemandem auf unbestimmte Zeit übertragen ist". Gemäß Can 192 kann ihn die "zuständige Autorität" - im Falle eines Bischofs der Papst - durch ein "rechtmäßig erlassenes Dekret" und aus "schwerwiegenden Gründen" seines Amtes entheben.

Zudem kann "von Rechts wegen" eines Kirchenamtes enthoben werden (Can 194), wer den Klerikerstand verloren hat, vom katholischen Glauben oder von der Gemeinschaft der Kirche öffentlich abgefallen ist oder wer eine Eheschließung versucht hat.

Die Kirchenleitung vermeidet den ungewöhnlichen Vorgang einer Amtsenthebung oder Absetzung. Um eine Amtsenthebung zu vermeiden, wird ein in die Kritik geratener Bischof in der Regel "nachdrücklich gebeten" von sich aus auf sein Amt zu verzichten.

"Als Bischof trage ich die Verantwortung"

Bischof Tebartz-van Elst ist wegen der Kostenexplosion für den Neubau seiner Residenz seit Tagen in den Schlagzeilen. In einem Interview äußerte er sich jetzt zu dem Protzbau, dessen Umgestaltung 31 Millionen Euro kosten wird. "Bei der Zahl erschrickt man, das verstehe ich", sagte Tebartz-van Elst der "Bild"-Zeitung. Aber man müsse viele Details kennen, etwa die Auflagen des Denkmalschutzes. Der hessische Denkmalschutz verneint jedoch, Auflagen, von denen der Bischof spricht, gemacht zu haben.

"Wer mich kennt weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche", hatte Tebartz-van Elst in dem Interview mit der "Bild"-Zeitung gesagt und forderte, man solle die Ergebnisse einiger Überprüfungen abwarten, "bevor man den Stab über mich bricht".

Nicht nur die Kostensteigerung auf dem Limburger Domberg, auch der autoritäre Führungsstil des 53-jährige Bischofs wurde zuletzt kritisiert. Neue Rücktrittsforderungen gibt es nun auch vom Priesterrat seiner Diözese, der das Vertrauen zerstört sieht. Auf die Frage, ob der Bischof zurücktreten werde antwortete Tebartz-van Elst: "Viele Gläubige wissen sehr wohl zu unterscheiden zwischen den Fehlern, die tatsächlich gemacht wurden, und dem, was in den Medien daraus wird." Am Wochenende wolle er sich in einem Brief an die Gläubigen des Bistums wenden und "manches klarstellen".

Bezahlt wurde der aufwendige Bau auf dem Limburger Domberg zum großen Teil vom Bischöflichen Stuhl. Das mehr als 100 Jahre alte Kirchenvermögen steht dem Bischof für seine Aufgaben zur Verfügung. Allerdings muss der Vermögensverwaltungsrat Ausgaben billigen. Tebartz-van Elst will die Verantwortung jedoch nicht auf den Vermögensverwaltungsrat abschieben. "Als Bischof trage ich die Verantwortung", sagte Tebartz-van Elst.

kmi/anb/tkr/DPA/AFP DPA

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