Kein Schmerzensgeld wegen süßer Wurfgeschosse beim Karnevalszug

Dem Zuschauer eines Karnevalszuges steht kein Schmerzensgeld zu, wenn er von Schokoladenriegeln getroffen und dabei im Gesicht verletzt wird.

Dem Zuschauer eines Karnevalszuges steht kein Schmerzensgeld zu, wenn er von Schokoladenriegeln getroffen und dabei im Gesicht verletzt wird. Dies entschied das Amtsgericht Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Der Richter wies damit die Klage einer Kölnerin ab, die nach eigenen Angaben beim Rosenmontagszug 2010 durch süße Wurfgeschosse von einem Prunkwagen verletzt worden war. Die Frau hatte geltend gemacht, die Karnevalsgesellschaft habe gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen - der kräftige Wurf gleich mehrerer Gegenstände in die Richtung von Menschen sei "nicht sozial üblich". (Az. 123 C 254/10)

AFP
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