Gericht prüft erstmals Schadenersatz für Sicherungsverwahrte

Bundesweit erstmals prüft das Landgericht Karlsruhe seit Dienstag, wie viel Schmerzensgeld früheren Straftätern zusteht, die wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung rechtswidrig über Jahre einsperrt waren.

Bundesweit erstmals prüft das Landgericht Karlsruhe seit Dienstag, wie viel Schmerzensgeld früheren Straftätern zusteht, die wegen nachträglicher Sicherungsverwahrung rechtswidrig über Jahre einsperrt waren. Die vier Kläger, die nach langjährigen Haftstrafen etwa wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes noch 18 bis 22 Jahre in Sicherungsverwahrung verbracht hatten, fordern Entschädigungen zwischen rund 87.000 und 155.000 Euro.

AFP
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