Ansprüche verjährt Kein Schmerzensgeld für angeblichen Missbrauch im Beichtstuhl

Eine Frau, die vor 40 Jahren als Kind von einem Pater in einem Beichtstuhl missbraucht worden sein soll, bekommt kein Schmerzensgeld. Das hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg am Dienstag entschieden.

Eine Frau, die vor 40 Jahren als Kind von einem Pater in einem Beichtstuhl missbraucht worden sein soll, bekommt kein Schmerzensgeld. Das hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Würzburg am Dienstag entschieden. Die Ansprüche seien verjährt, erklärte der Anwalt des Bistums Würzburg, Günter Paul. Die heute 49-Jährige hatte das Bistum auf 250 000 Euro verklagt. Der Anwalt der Klägerin will in Berufung gehen.

Die heute in Augsburg lebende Frau behauptet, ein katholischer Priester habe sich zwischen 1964 und 1974 zweimal wöchentlich in Würzburg in einem Beichtstuhl an ihr vergangen. Der angebliche Kinderschänder konnte aber nie gefunden werden. Nachdem die Klägerin ihre Vorwürfe 2002 das erste Mal erhoben hatte, hatte die Diözese ihr Fotos sämtlicher infrage kommender Priester gezeigt. Keinen der Männer habe sie als Täter identifizieren können, sagte Paul.

Auch für die Existenz des Beichtstuhls gibt es keine Beweise. "Den Beichtstuhl, in dem das alles passiert worden sein soll, gab es gar nicht", sagte Paul. Das Bistum hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen, der Frau aber 2002 einen Urlaub bezahlt, einen Computer gekauft und ihren Hauptschulabschluss finanziert - das waren Leistungen im Wert von etwa 15 000 Euro. Dies sei keinesfalls als Schweigeleistung zu verstehen, sondern als Akt der Nächstenliebe, erläuterte der Bistumsanwalt.

Das Gericht erklärte in seinem schriftlichen Urteil, die Klägerin sei seit ihrem 18. Geburtstag geschäftsfähig gewesen. Die Frau hätte also schon früher klagen können. Nun seien die möglichen Taten verjährt, damit habe die 49-Jährige keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Die Frau hatte zwischen 1964 und 1974 in einem Kinderheim in Würzburg gelebt. Sie soll dort auch von Franziskanerschwestern verprügelt worden sein. An die erlittenen Grausamkeiten will sie sich erst 2001 erinnert haben. Im Mai 2008 wurde die Klage gegen das Bistum eingereicht.

Der Anwalt der Klägerin vertritt die Auffassung, die Frau sei wegen des Missbrauchs traumatisiert gewesen, die strafrechtliche Verjährung der möglichen Tat daher bedeutungslos.

DPA
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