Das Landgericht Berlin entschied, dass Roland Tichy 10.000 Euro an die SPD-Politikerin Sawsan Chebli zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur sagten (Az 27 O 195/21). Tichys Verlag äußerte sich auf schriftliche dpa-Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil und zum möglichen weiteren Vorgehen.
In einer Kolumne in der Monatsschrift "Tichys Einblick" hatte ein Autor über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine sexistische Formulierung benutzt. Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen dieser Wortwahl bundesweit für Wirbel gesorgt. Diverse Persönlichkeiten solidarisierten sich öffentlich mit Chebli, die bis Dezember 2021 Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei war.
Die damalige Staatsministerin für Digitales in der Bundesregierung, Dorothee Bär (CSU), kündigte aus Protest gegen Tichy ihre Mitgliedschaft in der Ludwig-Erhard-Stiftung. Wenig später gab Tichy den Vorsitz der Stiftung ab.
Chebli hatte bereits eine Unterlassungserklärung Tichys erwirkt
In einem früheren Verfahren hatte Chebli bereits eine Unterlassungserklärung Tichys erwirkt. "Es war mir wichtig, auch hier ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass Sexismus niemals Normalität sein darf und er nicht ohne Konsequenzen bleibt", sagte sie zu dem neuen, am 16. Dezember ergangenen Urteil des Landgerichts der dpa.
Wie Männer es den Frauen schon immer schwer gemacht haben

Die perfekte Frau kennzeichnete im beginnenden 19. Jahrhundert Tugenden wie Sittsamkeit, Fleiß, Gehorsam und mütterliche Fürsorge. Ihr Wirkungskreis war das Haus, die des Mannes die Öffentlichkeit. Es galt damals als wissenschaftlich belegt, dass Frauen aufgrund ihres "natürlichen Geschlechtscharakters" nur über ein eingeschränktes Urteilsvermögen verfügten. Als Person könne die Frau daher nicht eigenverantwortlich handeln und bräuchte stets einen männlichen Vormund. Die Französische Revolution und die Aufklärung begannen jedoch auch auf Deutschland abzustrahlen. Das aufgeklärte Bild vom Menschen wurde zum Geburtshelfer der ersten organisierten Frauenbewegung.
Ihr Anwalt Schertz sagte: "Es ist zu begrüßen, dass die deutsche Justiz deutlich macht, dass sie Verrohung, Hass und Diffamierung nicht nur Unterlassungsurteile entgegensetzt, sondern auch eine Geldentschädigung." Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele.
Der Gerichtssprecher nannte keine weiteren Einzelheiten. Die schriftlichen Urteilsgründe lägen noch nicht vor. Gegen das Urteil sei Berufung beim Kammergericht möglich.