Checkliste So können Sie mit der Entschuldung anfangen

Jetzt kennen Sie die Grundlagen - aber wie geht es konkret weiter? An dieser Stelle zeigt Ihnen der Ratgeber, wie Sie konkret loslegen können. Zehn Punkte, die Sie abarbeiten können, um den Abbau Ihrer Schulden in Angriff zu nehmen.

In diesem Abschnitt finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Dinge, die Sie direkt anpacken und vorbereiten können.

Dazu gehört es, sich rasch einen Überblick zu der eigenen Lage zu verschaffen. Eine Reihe von Punkten können Sie gleich erledigen, etwa eine Selbstauskunft bei der Schufa. Es wird aber auch gezeigt, wie sich die Einnahmen reduzieren und die Ausgaben steigern lassen.

Ein wichtiger Tipp zu Beginn: Für das erste Gespräch in der Schuldnerberatung ist es zwar keine Voraussetzung, aber hilfreich, wenn die finanzielle Situation im Haushalt klar ist. Hierzu gehört eine aktuelle Aufstellung über monatliche Einnahmen und Ausgaben sowie eine möglichst vollständige Liste der offenen Zahlungsverpflichtungen. Außerdem sollten Unterlagen wie etwa Lohnbescheinigungen, Mahnungen, Pfändungsbescheide vorhanden sein.

Verschaffen Sie sich einen Überblick

Um Ihre Geldprobleme dauerhaft in den Griff zu bekommen, ist es wichtig, einen genauen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation und Ihre Schulden zu bekommen. Sie brauchen eine exakte Übersicht über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Außerdem müssen Sie versuchen, fehlende Unterlagen zu besorgen.

Das können Sie gleich machen: Ordnung schaffen und alle vorhandenen Unterlagen sortieren. Wenn nicht bereits geschehen, heften Sie vorhandene Darlehensverträge, Rechnungen, Kaufverträge, Forderungsaufstellungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide und Zahlungsnachweise in einem Ordner ab - einfach alles, was mit Ihren Schulden zu tun hat.

Bilden Sie dabei sinnvolle Untergruppen und legen Sie die Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge ab: oben das aktuellste Schreiben, dann absteigend die älteren Unterlagen. Stellen Sie einen Haushaltsplan mit allen Einnahmen und Ausgaben auf. Damit verschaffen Sie sich den besten Überblick.

Beantragen Sie auch eine Selbstauskunft bei der Schufa.

Nach der Schufa ist die Firma InFoScore die größte Auskunftei Deutschlands. Auch hier können Sie schriftlich und formlos eine Selbstauskunft beantragen.

Fordern Sie zudem bei Ihren Gläubigern eine aktuelle Aufstellung aller ihrer Forderungen und eventuell auch Kopien fehlender Unterlagen an.

Prüfen Sie, ob Forderungen berechtigt sind

Der Vollstreckungsbescheid ist eine Urkunde, mit der ein Gläubiger 30 Jahre lang die so genannte Zwangsvollstreckung betreiben kann. Dabei hat kein Gericht geprüft, ob diese Forderung überhaupt berechtigt ist. Das müssen Sie selbst übernehmen - am besten sofort. Wenn sich ein Inkassobüro an Sie wendet, sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob dies überhaupt berechtigt ist, eine Forderung an Sie zu richten.

Das können Sie gleich machen:

- Kontrollieren Sie genau, ob die im Bescheid gestellte Forderung berechtigt ist. Kontrollieren Sie die Forderungshöhe.

- Lassen Sie sich von Inkassobüros immer eine Abtretungserklärung oder Vollmacht vorlegen. Wenn diese fehlen, halten Sie sich weiterhin an Ihren Gläubiger.

Beachten Sie wichtige Details beim Umgang mit Gläubigern

Unterschreiben Sie grundsätzlich keine vom Inkassobüro oder vom Inkassoanwalt formulierten Schuldanerkenntnisse und Selbstauskunftsbögen. Lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle bei der Beurteilung solcher Schreiben unterstützen.

Lassen Sie auch niemals zusätzlich Ihren Partner oder Ihre Partnerin unterschreiben. Unter Umständen müssen diese danach für Ihre Schulden haften.

Lassen Sie Mitarbeiter von Inkassobüros lieber nicht in Ihre Wohnung. Nur Gerichtsvollzieher und Vollzugsbeamte der öffentlichen Verwaltung sind berechtigt, diese zu betreten.

Erhöhen Sie Ihre Einnahmen

Manchmal erscheint die Schuldenlast so erdrückend, dass nahe liegende Antworten übersehen werden. Überlegen Sie deshalb, ob Sie Ihre Einnahmen nicht erhöhen können.

Haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten oder Nebentätigkeiten anzunehmen? Dann tun Sie das.

Prüfen Sie, ob Sie die in Ihrer momentanen Situation zustehenden staatlichen Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Welche staatlichen Hilfen Familien zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.

Reduzieren Sie die Ausgaben

Überlegen Sie, wo Sie bei Ihren Ausgaben eventuell sparen können. Einige Beispiele:

- Nutzen Sie günstigere Call-by-Call-Vorwahlen auf Ihrem Festnetzanschluss

- Wechseln Sie gegebenenfalls den Tarif oder den Anbieter

- Vermeiden Sie lange Gespräche mit dem Handy, insbesondere in den Hauptzeiten - Stellen Sie Elektrogeräte richtig aus und nicht auf Stand-by

- Prüfen Sie den Einsatz von Energiesparlampen

- Regeln Sie die Temperatur in Ihrer Wohnung danach, ob Sie den Raum nutzen oder nicht

- Überprüfen Sie alle Ihre Versicherungen! Vielleicht sind Sie "überversichert" und können Policen kündigen oder in einen günstigeren Tarif wechseln?

- Falls Sie ständig einen teuren Dispokredit in Anspruch nehmen, könnten Sie diesen durch einen günstigeren Ratenkredit ablösen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!

Seien Sie vorsichtig bei Krediten und Ratenkäufen

Überlegen Sie immer zuerst, ob Sie diesen Kredit wirklich brauchen. Lassen Sie die Finger von Kreditangeboten, die Ihnen auch ohne "Schufa-Auskunft" oder Bonitätsprüfung einen Kredit vermitteln wollen.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kreditangebot seriös ist, fragen Sie bei einer Verbraucherzentrale oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe an und lassen Sie sich beraten.

Behandeln Sie Miete und Energiekosten vorrangig

Achten Sie darauf, dass Sie immer die Miete und Energiekosten bezahlen, damit kein Rückstand entsteht. Ausbleibende Zahlungen können hier erhebliche Folgen haben: etwa den Verlust von Koch- und Heizmöglichkeiten, die Sperrung der Stromzufuhr, oder gar die fristlose Kündigung der Wohnung oder Zwangsräumung. Stellen Sie eher Zahlungen an andere Gläubiger vorerst zurück.

Wenn Ihr Vermieter Ihnen auf Grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will oder schon gekündigt hat und die Räumungsklage erhoben ist, dann sollten Sie umgehend beim Sozialamt die Übernahme der Mietschulden nach Paragraph 34 SGB XII beantragen. Das Sozialamt kann die Übernahme als einmalige Beihilfe oder als Darlehen gewähren. Als ALG II-Empfänger wenden Sie sich an Ihren dortigen Ansprechpartner. Auch in diesem Fall gibt es nach Paragraph 22 SGB II die Möglichkeit, dass die Schulden übernommen werden. In der Regel passiert dies in Form eines Darlehens. Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke mit einer Stromsperre drohen.

Für den Fall, dass das Amtsgericht im Räumungsurteil bereits eine Räumungsfrist festgesetzt hat und es Ihnen trotz intensiver Suche noch nicht gelungen ist, eine geeignete Ersatzwohnung zu finden: Sie können beim Amtsgericht spätestens 14 Tage vor einer bevorstehenden Räumung einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist beantragen. Dazu sollten Sie Ihre erfolglosen Bemühungen gut dokumentieren und beifügen.

Gehen Sie keine neuen rechtlichen Verpflichtungen ein

Vereinbaren Sie bis zum Beratungsgespräch keine neuen Ratenzahlungen, Kreditaufnahmen oder Umschuldungen. Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Inkassobüros und keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse.

Informieren Sie Ihre Gläubiger

Teilen Sie den Gläubigern die Gründe (zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfebezug) mit, wegen derer Sie derzeit keine Zahlungen leisten können und weisen Sie auf den Termin bei der Schuldnerberatung hin.

Wenn Sie kein Konto haben: Beantragen Sie ein Girokonto für jedermann

Sollten Sie wegen Ihrer Schulden kein Girokonto mehr besitzen, so können Sie bei Ihrem kontoführenden Kreditinstitut oder einem anderen Kreditinstitut ein Konto auf Guthabenbasis beantragen. Dieses Konto darf aber nur im positiven Bereich geführt werden. Es gibt keine Überziehungsmöglichkeit.

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