Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
Die Schufa muss Daten über Zahlungsprobleme nicht sofort dann löschen, wenn eine Forderung bezahlt wurde. Die Wirtschaftsauskunftei darf die Daten in der Regel drei Jahre lang speichern, wie am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Allerdings muss die Dreijahresfrist demnach im Einzelfall abgewogen werden. (Az. I ZR 97/25)