Im neuen Prozess ging es allein um die Frage einer möglichen Erkrankung und deren Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit. Hintergrund war eine erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Im ersten Verfahren hatte die zuständige Kammer des Bremer Landgerichts angenommen, dass der Vater vermindert schuldfähig war und die Unterbringung des Beschuldigten in einer Psychiatrie angeordnet.
Der Bundesgerichtshof betrachtete die Feststellungen des Gerichts zu diesem Punkt als unzureichend. Eine andere Kammer des Landgerichts musste sich daher nochmals mit der Schuldfähigkeit des Manns befassen.
Die Tat hatte sich im September 2023 in der Wohnung des Angeklagten in Bremen ereignet. Laut Anklage stach er seinem Sohn nachts ein Messer in Brust und Hals, so dass das Kind verblutete. Danach verletzte er sich selbst mit dem Messer schwer. Er habe ebenfalls sterben wollen, sagte er im ersten Prozess. Die Tat begründete er mit familiären Problemen.