Der Angeklagte wurde im Dezember 2023 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später teilweise auf. In dem neuen Prozess ging es letztlich um die Abgrenzung zwischen grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte ein sogenanntes Alleinrennen gefahren war, wobei er eine höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wollte. Dabei sei er grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren und habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, hieß es weiter.
Mit Blick auf die fahrlässige Tötung zweier Mitfahrer und die schwere Körperverletzung eines weiteren Opfers habe er grob fahrlässig gehandelt. Wegen der langen Verfahrensdauer wurden dem Angeklagten fünf Monate Freiheitsstrafe als vollstreckt angerechnet.