Der Mann soll am Montagfrüh das Mädchen in Edenkoben in Rheinland-Pfalz um kurz vor 8 Uhr in seinen grünen Audi gezerrt habe und mit ihr über Feldwege davongefahren sein. Passanten riefen um kurz nach 8 Uhr die Polizei, nachdem ihnen der Audi mit der beschädigten Heckscheibe aufgefallen war, weil sich der Fahrer auffällig verhalten haben soll.
Als die Zehnjährige dann nicht zum Unterricht erschienen war, verständigten Lehrkräfte die Eltern. Der Vater meldete seine Tochter um kurz nach 9 Uhr bei der örtlichen Polizei als vermisst. Die Beamten leiteten sofort eine Großfahndung ein und sichteten den Wagen gegen 9.40 Uhr auf einer Landstraße bei Maikammer. Als der Fahrer die Beamten bemerkte, gab er Gas und versuchte, über die A65 in Fahrtrichtung Kandel zu fliehen. Dabei verursachte er drei Verkehrsunfälle.
Da nicht sicher war, ob sich das Mädchen noch in dem Fahrzeug befand, warteten die Beamten eine günstige Gelegenheit ab, um den Wagen zu stoppen. Diese bot sich den Beamten auf der B9 im Bereich Kandel-Süd, nachdem der Wagen des Flüchtigen durch einen technischen Defekt ausgebremst wurde. Wie die Polizei berichtete, musste der Fahrer gewaltsam aus dem Auto geholt werden. Er wurde noch am selben Tag einem Haftrichter des Amtsgerichts Landau vorgeführt. Dieser erließ gegen ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts der Freiheitsberaubung sowie des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Mann gestand nach seiner Festnahme, "sich des Mädchens bemächtigt zu haben". Nähere Angaben soll er nicht gemacht haben.
Entführungsfall in Edenkoben: Tatverdächtiger ist vorbestraft
Am Dienstag konnten die Beamten das Handy finden, das er während der Flucht über die Autobahn aus dem Fenster geworfen hatte. Die Daten würden derzeit ausgewertet. Zudem machten sie ein leerstehendes Gebäude in Bad Dürkheim ausfindig, in das er das Mädchen mutmaßlich gebracht hatte. Bislang ist laut den Ermittlern davon auszugehen, dass sich Täter und Opfer nicht kannten. Wie er das Kind in seine Gewalt bringen konnte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Denn der Mann soll laut Staatsanwaltschaft regelmäßig überwacht worden sein.
Der 61-Jährige ist ein in Neustadt wohnender vorbestrafter Sexualstraftäter. Er war 1996 und 2008 zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. 2012 wurde er aus der Haft entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt. Allerdings soll er mehrfach gegen diese verstoßen haben und wurde letztmalig im Jahr 2020 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Sexualstraftäter verweigerte Anlegen einer Fußfessel
Nach Verbüßen der Haftstrafe war er seit Mitte Juli wieder auf freiem Fuß, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber, am Mittwoch mitteilte. Danach habe er weiter unter Führungsaufsicht gestanden, verstieß jedoch immer wieder gegen die Auflagen, wie Kontakt- und Aufenthaltsverbote. Auch soll er sich geweigert haben, eine elektronische Fußfessel zu tragen. "Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen", so der Staatsanwalt.
Weil die Unsicherheit in der Bevölkerung groß war und Anwohner sogar in den Sozialen Medien vor dem Mann warnten, richtete die Polizei Neustadt ein Hinweistelefon ein. "Es gingen eine Vielzahl von Meldungen über diverse Aufenthaltsorte des 61-Jährigen ein", so Ströber. Oft konnten dem Mann keine Verstöße nachgewiesen werden, allerdings konnten ihm in drei Fällen strafbare Handlungen nachgewiesen werden, weshalb die Staatsanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren gegen ihn einleitete und am Freitag, den 8. September schließlich Anklage gegen ihn erhob.
Mit der Anklageerhebung beantragte die Staatsanwaltschaft zudem den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls wegen Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr, "weil mit Zustellung der Anklageschrift an den 61-Jährigen zu befürchten war, dass er sich dem Strafverfahren entziehen und die Wahrheitsfindung erschweren werde", so Ströber. Allerdings muss die Anklageschrift auf dem Postweg an das zuständige Gericht übermittelt und dann dort geprüft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden kann.
Abschließend erklärte Ströber, dass man Verständnis dafür habe, dass die Tat Sorge und den Unmut in der Bevölkerung auslöse. "Gleichwohl müssen wir betonen, dass wir bei unserer Aufgabenerfüllung an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind. Im Rahmen dieser Vorgaben haben wir die uns zur Verfügung stehenden und taktisch sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft."
Sehen Sie im Video: Zayna Iman ist eine der Frauen, die den Behörden in Manchester schwere Vorwürfe machen. Vor zwei Jahren war sie in einer Zelle eingesperrt und glaubt, dass Polizisten sie dort unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben.