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Doppelmord in der Pfalz: Gericht muss Sicherungsverwahrung zum dritten Mal prüfen

Das Landgericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal muss zum dritten Mal über die Sicherungsverwahrung für einen bereits verurteilten Doppelmörder verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fand Rechtsfehler in dem Urteil vom August 2024, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Es geht um den Mord an zwei Unternehmern. (Az. 4 StR 570/24)