Im Fall der nahe Kusel in der Pfalz erschossenen Polizisten besteht gegen einen der beiden Verdächtigen kein Mordverdacht mehr. Das teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Dienstag mit.
Nachdem die Ermittler zunächst wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Mord an den beiden Polizisten ermittelt hatten, gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nun davon aus, dass der 38-jährige Tatverdächtige allein fünf Schüsse auf die beiden Polizeibeamten abgegeben hat.
Den Haftbefehlen lag den Informationen zufolge der Schluss zugrunde, dass nicht eine Person allein fünf Schüsse auf den getöteten Polizisten und die getötete Polizistin abfeuern konnte – "und zwar aus zwei verschiedenen Waffen und drei der Schüsse aus einem Gewehr, das nach jedem Schuss auseinandergeklappt und neu geladen werden musste", heißt es.
Dieser Schluss sei nun "nicht zwingend", wie Ermittlungen offenbar gezeigt haben. Demnach haben umfangreiche Zeugenvernehmungen stattgefunden sowie eine weitere Vernehmung des 32-Jährigen am Tatort.
Bei dem Tatverdächtigen seien keine Anhaltspunkte für eine Schießpraxis festgestellt worden. Er habe weder eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen noch einen Jagdschein besessen. Außerdem wurden an den beiden Tatwaffen, eine doppelläufige Schrotflinte und ein Jagdgewehr, lediglich Finger- und DNA-Spuren des 38-Jährigen nicht aber des 32-Jährigen festgestellt, geht aus der Mitteilung hervor.
Kusel: 32-jähriger Verdächtiger soll Deckung im Straßengraben gesucht haben
Der 32-Jährige hatte wiederholt eine Beteiligung an dem Polizistenmord abgestritten. Er sei zwar bei der Jagd in der Tatnacht und am Tatort dabei gewesen, habe aber nicht geschossen.
Laut seinen Schilderungen habe der Kastenwagen, ein im Sommer 2021 speziell für den Transport von Wildtieren umgebautes Fahrzeug, mit dem er und der 38-Jährige unterwegs gewesen waren, gehalten. Der 38-Jährige habe vom Wagen aus mit Hilfe eines Nachtsichtgeräts ein Wildschwein geschossen. Der 32-Jährige, der in der Tatnacht beim Abtransport des Wildes geholfen habe, sei dann, ausgerüstet mit einer Wärmebildkamera, auf das an die Straße angrenzende Feld gegangen, um das geschossene Wildschwein zu holen.
Zu diesem Zeitpunkt sei die Polizeistreife eingetroffen. Er (der 32-Jährige) sei dann wieder zurück zu dem Wagen und dem Polizeiauto gegangen. Der Polizeibeamte sei am Streifenwagen gewesen und habe gefunkt, der 38-Jährige sei zum Kastenwagen gegangen, mit einer an die Polizeibeamtin gerichteten Bemerkung, dass er die bei der Kontrolle verlangten Dokumente holen wolle. Als die Schüsse begannen, habe der 32-Jährige Deckung im Straßengraben gesucht.
38-Jähriger besaß keinen gültigen Waffenschein
Den Informationen zufolge wird jetzt dem 38-Jährigen in dem Haftbefehl Mord als Alleintäter vorgeworfen. Unklar ist noch, wie die beiden Waffen in dessen Besitz gekommen sind. Er besaß zum Tatzeitpunkt keine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen. Ermittlungen haben ergeben, dass der 38-Jährige "ein sehr guter Schütze war". Er hatte Schießerfahrung, eine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und einen Jagdschein, seit er 16 Jahre alt war – abgesehen von einer Unterbrechung in den Jahren 2008 bis 2012 – und bis der Jagdschein mit dem März 2020 auslief, ohne dass er verlängert worden war. Der 38-Jährige schweigt weiter zu der Tat.
Der Tatverdacht der gewerbsmäßigen Wilderei zur Nachtzeit besteht der Mitteilung zufolge weiter gegen beide Tatverdächtige. Gegen den 32-Jährigen besteht zudem der Vorwurf der Strafvereitelung.