Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in der Pfalz hat der Nebenangeklagte Florian V. erstmals Fragen des Gerichts zur Tatnacht Ende Januar beantwortet.
V. sagte, nach dem ersten Schuss bei der Polizeikontrolle habe er einen Schritt nach vorn gemacht, um zu sehen, was passiert war. Anschließend habe er sich in der Böschung in Deckung gebracht. Er schilderte, wie er nach den Schüssen des Hauptangeklagten auf die Beamten "abartige Angst" um sein eigenes Leben gehabt habe. "Ich hatte Angst, dass ich die Nacht nicht überleben werde", sagte er am Montag vor dem Landgericht Kaiserslautern. "Wer so leichtfertig zwei Menschen erschießt, der tötet auch noch einen dritten", sagte er über den wegen zweifachen Mordes angeklagten Hauptangeklagten Andreas S.
Mitangeklagter schildert Polizistenmorde von Kusel
Sein Hals sei wie zugeschnürt gewesen, sein Herz habe gerast. Es habe lange gedauert, bis er wieder klar habe denken können. "Ich wusste nicht, wie reagieren", sagte der 33-Jährige, der wegen versuchter Strafverteilung angeklagt ist. Er habe gesehen, wie die Polizistin bäuchlings zu Boden ging und auch den toten Polizisten. "Es war für mich ekelig und schlimm. Der leere Blick. Alles so aufgequollen."
Dann habe er seinen "Kopf ausgeschaltet" und sei den Anweisungen des 39-Jährigen gefolgt. "Ich hatte auch auf dem Heimweg noch Angst, dass was passiert." Der Hauptangeklagte soll eine Polizistin, 24, und ihren Kollegen, 29, bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Kreisstraße mit Schüssen in den Kopf ermordet haben, um Jagdwilderei zu vertuschen.
Mitangeklagter sollte Wild einsammeln
Er selbst habe nie in seinem Leben mit scharfen Waffen geschossen, sagte der Nebenangeklagte. Er wisse auch nicht, wie man eine Waffe nachlade. Den 39-Jährigen kenne er seit Mitte 2021. Seit vergangenem Oktober sei man mehrmals die Woche gemeinsam auf Jagd gewesen. Seine Aufgabe habe darin bestanden, das vom Hauptangeklagten geschossene Wild einzusammeln.
Der 33-Jährige hatte zwar kurz nach seiner Festnahme bei der Polizei ausgesagt, aber im Prozess zur Tat bisher geschwiegen. Nun sagte er aus, den Namen des Hauptangeklagten aus Angst vor ihm in der ersten Vernehmung nicht genannt zu haben. Die Antworten auf zuvor eingereichte Fragen des Vorsitzenden Richters waren mit Spannung erwartet worden.
Florian V gibt Andreas S. die Schuld
Schon in seiner Aussage nach der Festnahme hatte der Nebenangeklagte seinen damaligen Komplizen für den Tod der beiden Polizisten verantwortlich gemacht. Der 39-Jährige dagegen will aus Notwehr nur den Polizisten getötet haben; für den Tod der Polizistin sei der 33-Jährige verantwortlich, hatte er im Prozess wiederholt ausgesagt.
S. schrieb während der Aussage seines Mitangeklagten mit und warf V. anschließend in einer von ihm selbst verlesenen Einlassung vor, in seinen Vernehmungen mindestens 195 Mal gelogen zu haben. Seine Aussagen widersprächen sich. Der 39-Jährige führte beispielsweise aus, dass V. Tatabläufe in verschiedenen Vernehmungen unterschiedlich geschildert habe.
Andreas S. hält Mitangeklagtem Lügen vor
Auch die Aussage, dass er noch nie eine Waffe in der Hand gehabt habe, sei falsch, weil Spuren von V. an einer Waffe entdeckt worden seien. Zudem stimme die Zahl der von ihm wahrgenommenen und der tatsächlich abgegebenen Schüsse nicht überein. V. habe noch öfter gelogen, dies könne ihm aber nicht nachgewiesen werden, sagte S. weiter.
S. gilt in dem Prozess als Hauptangeklagter. Er soll die Polizistin und den Polizisten am 31. Januar bei einer Verkehrskontrolle aus Habgier erschossen haben, um eine Jagdwilderei zu verdecken. Ihm wirft die Anklage zwei vollendete Morde sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vor.
V. ist wegen gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Jagdwilderei in der Tatnacht und versuchter Strafvereitelung an geklagt. Ein ursprünglicher Mordverdacht auch gegen V. erhärtete sich nicht, der Vorwurf gegen ihn wurde fallen gelassen.