Mehr als acht Monate nach Prozessende ist das Urteil im Verfahren um einen Mord an einem Mitbewohner in Hamburg rechtkräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Hanseatische Oberlandesgericht am Freitag in Hamburg mitteilte. Die zuständige Kammer hatte einen Mann im März wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Laut Urteil hatte der Mann am späten Abend des 1. Julis 2024 an die Tür seines Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung in Hamburg-Dulsberg geklopft und ihn auf ein Geschehen am Morgen angesprochen. Dann stach er ihm plötzlich mit einem Messer in die linke Halsseite und in den Hinterkopf. Durch den Stich in den Hals wurde die linke Halsschlagader durchtrennt, so dass das Opfer noch am Tatort starb.