Beide Unternehmen veranstalteten Sportwetten. Eins von ihnen zog sich wegen der seit 2012 erhobenen Steuer im November 2012 vom deutschen Markt zurück. Die Steuer betrug damals fünf Prozent der Wetteinsätze, seit Juli 2021 sind es 5,3 Prozent. Die Firmen klagten erfolglos vor dem hessischen Finanzgericht in Kassel und dem Bundesfinanzhof in München gegen die Feststetzung der Steuer für einen beziehungsweise mehrere Monate.
Nun hatten auch ihre Verfassungsbeschwerden keine Erfolg. Eine der Firmen sah unter anderem ihre Berufsfreiheit verletzt. Sie machte aber nicht deutlich, inwiefern die Regelung nicht verhältnismäßig gewesen sei, wie das Gericht ausführte. Das Gesetz sollte die Glücksspielsucht eindämmen. Der Wettanbieter konnte nicht darlegen, dass dies kein legitimer Zweck sei. Er ging dem Gericht zufolge auch nicht ausreichend darauf ein, ob eine andere Art der Besteuerung dieses Ziel noch genauso effektiv erreichen könnte.