Organspenden retten Leben. Doch Jahr für Jahr stehen etliche Schwerkranke in Deutschland – vergeblich – auf Wartelisten, um eine Niere oder ein neues Herz zu erhalten. Hierzulande gilt für Organspenden die Regelung, dass diesen ausdrücklich zugestimmt werden muss. Entweder durch den Spender selbst zu dessen Lebzeiten (Zustimmungslösung) oder – im Todesfall – durch die Angehörigen (erweiterte Zustimmungslösung). Auch Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Island, Litauen, Malta, Rumänien sowie die Ukraine und die Schweiz nutzen dieses Verfahren.
Deutschland bei Organspenden im hinteren Bereich
Seit 2020 wird die Zustimmungsregelung nach einer gesetzlichen Modifizierung auch Entscheidungslösung genannt. Jeder Einzelne soll sich stärker mit der Thematik befassen. Dadurch soll auf eine – im besten Fall zustimmende – eigene Entscheidung hingewirkt werden. Hierzu verschicken die Krankenkassen regelmäßig Informationsmaterial und fordern ihre Mitglieder auf, eine Entscheidung zu treffen.

Als Erleichterung, die eigene Bereitschaft zum Spenden zu zeigen, ist inzwischen das Portal www.organspende-register.de eingerichtet. In Betrieb gehen soll es schrittweise: Von Montag an kann man sich dort eintragen, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Im zweiten Schritt zum 1. Juli sollen dann Kliniken, die Organe entnehmen, im Register Erklärungen suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es schließlich möglich werden, dass man sich auch über Apps der Krankenkassen registrieren kann.
Ob die Neuerungen zu einem Anstieg der Spendenbereitschaft führen, bleibt abzuwarten. Etwa 8500 Menschen stehen derzeit in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. 2022 gab es bundesweit 869 Organspender (bzw. 965 als vorläufige Zahl für 2023, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation im Gespräch mit dem stern mitteilte).
Das entspricht 10,3 Organspendern pro einer Million Einwohner (2022). Im internationalen Vergleich bildet Deutschland damit eines der Schlusslichter. In Europa führt Spanien regelmäßig die Statistiken an. 2021 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,0 Organspender. Was genau machen andere also anders?
Widerspruchslösung ist vorherrschend
Die Widerspruchslösung ist die in Europa am meisten verbreitete Organspenderegelung. Verstorbene werden zu Organspendern, wenn sie einer Organentnahme zu ihren Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dies gilt in Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, den Niederlanden, Belgien und 15 weiteren europäischen Ländern.
Als Ausnahme zu allen anderen Ländern gibt es in Bulgarien noch die sogenannte Notstandsregelung. Neben der Widerspruchsregelung, die auch hier vorgesehen ist, besagt das Gesetz, bei einem "Notstand" ist – trotz Vorliegens eines Widerspruchs – eine Organentnahme möglich.