Verfassungsbeschwerde

Artikel zu: Verfassungsbeschwerde

Anom-Handy

Drogenhändler scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Auswertung von Anom-Daten

Ausgewertete Daten von Kryptohandys sind Beweise: Ein wegen Drogenhandels verurteilter Mann ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglos gegen seine Verurteilung vorgegangen. Dass in seinem Prozess Chats der von der US-Bundespolizei FBI infiltrierten Kommunikationsplattform Anom ausgewertet wurden, sah Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch hier nicht als Problem. Auf Grundlage der Angaben des Verurteilten gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (Az. 2 BvR 625/25)
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OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerden

Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit den Versuchen von Verfassungsbeschwerden gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zufolge wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an. Auch vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz war er erfolglos.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung Deutschlands zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist in Karlsruhe gescheitert. Sie ist unzulässig, weil das entsprechende Gesetz noch gar nicht erlassen wurde, wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte. Die mehr als 190 Vertragsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten sich am 1. Juni 2024 auf die Änderungen geeinigt. (Az. 2 BvR 1279/25)
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Verdachtsfall-Einstufung: AfD legt Verfassungsbeschwerde ein

Im Streit über die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall hat die AfD Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten", erklärten am Donnerstag die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. Die AfD wolle "alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen". Das Leipziger Gericht hatte zuvor Beschwerden der Partei abgewiesen.