Video Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen Berlin-Wahl ab

Video: Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen Berlin-Wahl ab
STORY: Die Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag Eilanträge gegen den erneuten Urnengang ab. Wegen zahlreicher Fehler bei der ursprünglichen Abstimmung im September 2021 hatte es zahlreiche Pannen gegeben. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschied daher im vergangenen November, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sowie die Bezirkswahlen komplett wiederholt werden müssen. Dagegen legten sowohl Abgeordnete als auch Bürgerinnen und Bürger Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Gleichzeitig stellten sie Eilanträge, die komplette Wahlwiederholung zu stoppen. Diese Anträge wurden nun abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden bleiben jedoch in Karlsruhe anhängig. Über sie wird später im Hauptsacheverfahren entschieden. Für die Wahlbehörden in Berlin ist die Situation nach eigenen Worten "Neuland" und mit enormen Herausforderungen verbunden. Per Brief oder in einer Briefwahlstelle können Bürgerinnen und Bürger in der Bundeshauptstadt übrigens bereits seit Anfang Januar ihre Stimme abgeben.
Damit können die Abgeordnetenhaus- und Bezirkswahlen in Berlin am 12. Februar 2023 stattfinden. Über die Verfassungsbeschwerden gegen die Wiederholung der Pannenwahl will Karlsruhe erst später im Hauptsacheverfahren entscheiden.

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